EWR-Bescheinigung
[Formular 14+ EU-Bescheinigungsformular] bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Stadtmagistrat Innsbruck). Die EWR-Bescheinigung dient zur Vorlage bei Behörden anderer EWR-Mitgliedsstaaten zur Anerkennung der den Befähigungsnachweis ersetzenden Qualifikation, ohne den dort geforderten Befähigungsnachweis erbringen zu müssen. In dieser Bescheinigung wird eine inländische (österreichische) gewerbliche Ausbildung oder Befähigung und die Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen fachlichen Tätigkeit in einem Gewerbe in Österreich bestätigt. |