Geldwäsche
Information zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Hier erhalten Sie für die betroffenen Gewerbe detailliertere Informationen:
- Handelsgewerbetreibende und Versteigerer mit Barzahlungen von mindestens 10.000 Euro
- Immobilienmakler
- Unternehmensberater und Bürodienstleister mit bestimmten Geschäftstätigkeiten;
- Versicherungsmakler und -agenten mit Lebensversicherungen und Anlageprodukten
Hier erhalten Sie den Risikoerhebungsbogen sowie Infos zur Einsicht in das „Register der wirtschaftlichen Eigentümer“.
Hier finden Sie Negativ-Erklärungen, mit denen Sie der zuständigen Behörde bekannt geben können, dass Ihr Unternehmen nicht den Geldwäschebestimmungen der Gewerbeordnung 1994 unterliegt (zu den Negativ-Erklärungen).
Geldwäscheverdachtsmeldungen
Laut Erlass des BMI können Geldwäscheverdachtsmeldungen von den meldepflichtigen Berufsgruppen ab dem 1. April 2021 ausschließlich über die Webapplikation goAML erstattet werden.
BMI Leitfaden für Unternehmer zu GoAML - warum auch Sie registriert sein sollten!
Ergänzende Informationen:
- BMI Leitfaden für Unternehmer Melde- und Sorgfaltspflichten im Gewerbesektor
- Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Praxisfragen
- RICHTLINIE (EU) 2015/849 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
- Nationale Risikoanalyse Österreich
Informationen zur Datenschutzgrundverordnung
Hier stehen ihnen die Art 13 Informationen für Geldwäschebestimmungen der Gewerbeordnung zur Verfügung. Zudem darf auf die Allgemeine Datenschutzerklärung des Landes Tirol verwiesen werden.