Gewerbeanmeldung
Die Gewerbelizenz
Gemäß § 38 Absatz 2 Gewerbeordnung 1994 wird eine Gewerbelizenz mit der Anmeldung eines Gewerbes durch einen Gewerbetreibenden, der zum Zeitpunkt dieser Anmeldung über keine Gewerbeberechtigung verfügt hat, neu begründet. Diese Gewerbelizenz entsteht nur einmalig und umfasst dann sämtliche Gewerbe einschließlich der Nebenrechte, deren Ausübung dem Gewerbetreibenden zustehen. Die Gewerbelizenz wird durch die Anmeldung zusätzlicher Gewerbe erweitert. Die Gewerbelizenz endet durch Endigung des letzten Gewerbes, das sie umfasst hat.
Alle Gewerbe von A-Z (alphabetische Gewerbeliste)
Verfahren & Formulare
- Formulare zum Downloaden
- Anmeldungsverfahren
- Gewerberechtlicher Geschäftsführer - Bestellung
- Individuelle Befähigung - Feststellung
- Nachsicht vom Gewerbeausschluss wegen Vorstrafen
- Nachsicht vom Gewerbeausschluss wegen Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens
- Gewerbeausübung durch Ausländer
- EWR- Anerkennung/Gleichhaltung (für EU-Staatsbürger)
- EWR- Bescheinigung (für Österreicher)
Prüfungswesen
Informationen rund um die Befähigungsprüfungen Verkehrsgewerbe
Informationen rund um den Fahrerqualifizierungsnachweis
Verkehrsgewerbe
Allgemeines zu den Verkehrsgewerben