Mineralrohstoffrecht
Mineralrohstoffgesetz (MinroG)
Grundlage des österreichischen Bergrechts ist das am 1. Jänner 1999 in Kraft getretene Mineralrohstoffgesetz – MinroG, BGBl. I Nr. 38/1999, in der geltenden Fassung.
Das Mineralrohstoffgesetz (MinroG) gilt u.a. für das
- Aufsuchen und Gewinnen der bergfreien, bundeseigenen und grundeigenen mineralischen Rohstoffe,
- Aufbereiten dieser Rohstoffe, soweit es durch den Bergbauberechtigten in betrieblichem Zusammenhang mit dem Aufsuchen oder Gewinnen erfolgt.
Je nach vorhandenem Rohstoff richtet sich die Zuständigkeit der Behörde.
Weiterführende Links
Informationen zum Tiroler Gesteinsabbaukonzept