Mineralische Rohstoffe
Bergfreier mineralischer Rohstoff
ist ein mineralischer Rohstoff, der - von einigen Ausnahmen abgesehen - dem Verfügungsrecht des Grundeigentümers entzogen ist und von jedem, der bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt, aufgesucht und gewonnen werden darf.
Als bergfreie mineralische Rohstoffe werden genannt:
- alle mineralischen Rohstoffe, aus denen Eisen, Mangan, Chrom, Molybdän, Wolfram, Vanadium, Titan, Zirkon, Kobalt, Nickel, Kupfer, Silber, Gold, Platin und Platinmetalle, Zink, Quecksilber, Blei, Zinn, Wismut, Antimon, Arsen, Schwefel, Aluminium, Beryllium, Lithium, Seltene Erden oder Verbindungen dieser Elemente technisch gewinnbar sind, soweit sie nicht nachstehend angeführt sind;
- Gips, Anhydrit, Schwerspat, Flussspat, Graphit, Talk, Kaolin und Leukophyllit;
- alle Arten von Kohle und Ölschiefer;
- Magnesit, Kalkstein (mit einem CaCO3-Anteil von gleich oder größer 95 %) und Diabas (basaltische Gesteine), soweit diese als Festgesteine vorliegen; Quarzsand (SiO2-Anteil von gleich oder größer als 80 %) und Tone, soweit diese als Lockergestein vorliegen.
Bundeseigener mineralischer Rohstoff
ist ein mineralischer Rohstoff, der Eigentum des Bundes ist.
Bundeseigene mineralische Rohstoffe sind:
- Steinsalz und alle anderen mit diesem vorkommenden Salze;
- Kohlenwasserstoffe;
- uran- und thoriumhaltige mineralische Rohstoffe
Grundeigener mineralischer Rohstoff
ist ein mineralischer Rohstoff, der Eigentum des Grundeigentümers ist.
Grundeigene mineralische Rohstoffe sind alle oben nicht angeführten mineralischen Rohstoffe.