Teilgewerbe
Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Stadtmagistrat Innsbruck) des Gewerbestandortes
Befähigungsnachweis:
Einschlägiger Lehrabschluss und/oder einschlägige Schulausbildung und/oder Praxis und/oder einschlägige Lehrgänge
Liste der Teilgewerbe:
Aufgrund der GewO-Novelle 2017 gibt es derzeit keine verordneten Teilgewerbe, die unten angeführten Teilgewerbe sind nunmehr freie Gewerbe !
- Änderungsschneiderei,
- Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen,
- Autoverglasung,
- Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeugen,
- Entkalken von Heißwasserbereitern,
- Erzeugung von Lebzelten und kandierten und getunkten Früchten,
- Erzeugung von Speiseeis,
- Fahrradtechnik,
- Friedhofsgärtnerei,
- Gürtel- und Riemenerzeugung sowie Reparatur von Lederwaren und Taschen,
- Huf- und Klauenbeschlag,
- Instandsetzen von Schuhen,
- Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio),
- Nähmaschinentechnik,
- Reinigung von Polstermöbeln und nicht fest verlegten Teppichen,
- Schleifen von Schneidewaren,
- Wartung und Überprüfung von Handfeuerlöschern,
- Wäschebügeln,
- Zusammenbau von Möbelbausätzen.