Personenbeförderung
Die Personenbeförderung fällt unter die konzessionierten Verkehrsgewerbe. Für jede gewerbsmäßige nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs ist grundsätzlich eine Konzession nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996 erforderlich.
Es gibt vier Konzessionsarten:
- das Ausflugswagengewerbe (Bus),
- das Mietwagengewerbe (Bus),
- Personenbeförderungsgewerbe mit PKW (Taxi) und
- das Gästewagengewerbe (Bus + Pkw).
Zuständigkeiten betreffend Konzessionserteilung:
- Ausflugswagen(Stadtrundfahrten-)gewerbe, Mietwagengewerbe mit Omnibussen > Landeshauptmann (Amt der Tiroler Landesregierung, Sachgebiet Gewerberecht)
- Personenbeförderungsgewerbe mit PKW (Taxi) und Gästewagengewerbe > Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Stadtmagistrat Innsbruck)
Zuständigkeiten betreffend Nachsichten vom Gewerbeausschluss
und Befreiungen gem. § 6 Abs 2 GVG (Fehlende EWR/EU Staatsbürgerschaft):
- Landeshauptmann (Amt der Tiroler Landesregierung, Sachgebiet Gewerberecht)
!Wichtig!
Mit der Ausübung des Gewerbes kann erst mit dem Tag der rechtskräftigen Bewilligung (Bescheid) begonnen werden.
Befähigungsnachweis:
Erfolgreich abgelegte Prüfung;
Voraussetzungen:
- Finanzielle Leistungsfähigkeit :
Pkw € 7.500,-- je Fahrzeug (Bestätigung Steuerberater oder Bank)
Bus 1. Bus € 9.000,--; für jeden weiteren Bus € 5.000,-- ( Gutachten Steuerberater oder Bank) - Zuverlässigkeit (keine schwerwiegenden Verwaltungsstrafen)
- Volljährigkeit
- Österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft oder Antrag auf Befreiung gem. § 6 Abs. 2 Gelegenheitsverkehrsgesetz [Formular 23]
- Keine gerichtlichen Vorstrafen (mehr als 3 Monate oder 180 Tagessätze) oder Finanzstrafen Nachsicht vom Gewerbeausschluss wegen Vorstrafen [Formular 15b]
- Keine Nichteröffnung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens- Nachsicht wegen Nichteröffnung oder Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens [Formular 15 - natürliche Person] und [Formular 15a - juristische Person]
- Befähigungsnachweis: Befähigungsprüfung und/oder einschlägige Schulausbildung und/oder Praxis
- Juristische Personen, Personengesellschaften oder natürliche Personen ohne Befähigungsnachweis müssen einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. Bei Gesellschaften muss der gewerbliche Geschäftsführer vertretungsbefugt oder mit 20 Wochenstunden angestellt sein, bei natürlichen Personen muss dieser mit 20 Wochenstunden angestellt sein.
- Fahrzeug-Abstellplätze außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Betriebsanlagengenehmigungsbescheid der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde)
Konzessionsansuchen für:
Mietwagengewerbe/Ausflugswagengewerbe mit Omnibussen:
- natürliche Person (Bewilligung lautet auf Ihren Namen)
- juristische Person (Bewilligung lautet auf Gesellschaft)
Konzessionserweiterung - Vermehrung der Anzahl der Fahrzeuge
- natürliche Person (Konzession lautet auf Ihren Namen)
- juristische Person (Konzession lautet auf Gesellschaft)
Personenbeförderungsgewerbe mit PKW (Taxi):
- natürliche Person (Bewilligung lautet auf Ihren Namen)
- juristische Person (Bewilligung lautet auf Gesellschaft)
Konzessionserweiterung - Vermehrung der Anzahl der Fahrzeuge
- natürliche Person (Konzession lautet auf Ihren Namen)
- juristische Person (Konzession lautet auf Gesellschaft)
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- juristische Person (Konzession lautet auf Gesellschaft)
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Weitere Informationen zu:
Informationen zur DSGVO
Hier finden sie die Art. 13 Informationen zu den Verfahren