Unternehmensförderung „InnovationsassistentIn“

Anträge bis 30. April 2025 einreichen

  • Unternehmen mit Standort in Tirol und Tourismusverbände antragsberechtigt
  • Land Tirol fördert Personal- bzw. Qualifizierungskosten eines bzw. einer neu einzustellenden InnovationsassistentIn
  • Alle Informationen und Antragsformular unter www.tirol.gv.at/innovation

Moderne Verfahren testen oder neue Technologien entwickeln: Um Innovationsvorhaben in verschiedenen Bereichen umzusetzen, können Unternehmen bzw. Tourismusverbände eine/n sogenannte/n InnovationsassistentIn einstellen. Im Rahmen des gleichnamigen Förderprogramms fördert das Land Tirol dabei die Personal- und Qualifizierungskosten mit bis zu 40.0000 Euro. Förderanträge können bis 30. April 2025 eingereicht werden.

„Innovationen sind der Schlüssel für den Erfolg unserer Unternehmen und für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Mit der Förderung ‚InnovationsassistentIn‘ unterstützen wir gezielt die Innovationskraft heimischer Betriebe und tragen dazu bei, dass Tirol auch in Zukunft ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt. Ich lade alle innovationsbereiten Unternehmen und Tourismusverbände mit Standort in Tirol ein, ihre Förderanträge einzubringen“, betont Wirtschaftslandesrat Mario Gerber.

Förderbeispiel stillalive studios GmbH in Innsbruck

Im vergangenen Jahr wurden 16 Unternehmen mit insgesamt knapp 640.000 Euro unterstützt. Eines davon ist die stillalive studios GmbH mit Sitz in Innsbruck. Das Unternehmen entwickelt hochwertige Simulations-, Strategie- und Managementspiele. Der mit Hilfe der Förderung des Landes eingestellte Innovationsassistent unterstützt in den Bereichen Marketing, Produktentwicklung und Forschung. Ein Schwerpunkt liegt dabei beispielsweise auf der Konzeption und Realisierung von innovativen Spielkonzepten. Darüber hinaus soll mithilfe des Innovationsassistenten die Entwicklung von KI-gestützten Tools vorangetrieben werden. 

Zum Förderprogramm „InnovationsassistentIn“

Die Tätigkeitsfelder, in denen InnovationsassistentInnen Unternehmen bzw. Tourismusverbände unterstützen, reichen von Forschung und Entwicklung über Dienstleistungsinnovation, Innovationsorganisation, Kommunikation- und Informationstechnologien bis hin zu Tourismusinnovation und -management. Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent der förderbaren Kosten bzw. maximal 40.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Qualifikation der einzustellenden Person in einem plausiblen Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben des Unternehmens bzw. Tourismusverbands steht.

Weitere Informationen zum Programm „InnovationsassistentIn“ sowie das Antragsformular finden sich unter www.tirol.gv.at/innovation.