Tiroler Digitalisierungsförderung
Hinweis: Für 2024 keine Antragstellung mehr möglich!
Zielsetzung
Das Ziel der Tiroler Digitalisierungsförderung liegt vor allem darin, Tiroler Unternehmen bei der Einführung (nicht der Entwicklung) modernster digitaler Technologien inklusive der Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen zu unterstützen. Die Digitalisierung betriebsinterner Prozesse ist ein wesentlicher Bestandteil zur Sicherung der Wertschöpfung und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Tirol.
Neben der Förderung von Planungs- und Umsetzungsphasen ist auch den Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen breiter Raum gewidmet, weswegen parallel zu den technischen Maßnahmen auch dezidiert auf die Förderung von Qualifikations- und Kompetenzaufbau Wert gelegt wird.
Die Tiroler Digitalisierungsförderung versteht sich dabei als branchenoffenes Förderinstrument, welches alle Stufen der Wertschöpfungskette begleiten und unterstützen soll.
Fördernehmer*innen
Fördernehmer*innen können Unternehmen mit Standort in Tirol sein, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind.
Große Unternehmen im Sinne des EU Beihilfenrechts können ausschließlich im Rahmen der Großprojekte und nur auf Basis der De-minimis Verordnung gefördert werden.
Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, oder in der Tiroler Tourismusförderung antragsberechtigt sind.
Gegenstand der Förderung
Je nach dem finanziellen Umfang des Vorhabens kann die Förderung entweder in Form eines „Kleinprojekts“ oder eines „Großprojekts“ beantragt werden.
Das Förderprogramm umfasst folgende Schwerpunkte,
- Schwerpunkt Planung
- Schwerpunkt Umsetzung
- Schwerpunkt Qualifizierung
wobei der Schwerpunkt Qualifizierung ausschließlich für Großprojekte vorgesehen ist.
Art und Ausmaß der Förderung
- Kleinprojekte:
Die Förderung für den Schwerpunkt Planung wird in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt maximal 50 Prozent der förderbaren Kosten. Die förderbaren Projektkosten für diesen Schwerpunkt müssen mindestens 1.000 Euro betragen, die Höchstbemessungsgrundlage liegt bei 20.000 Euro.
Die Förderung für den Schwerpunkt Umsetzung wird in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt maximal 10 Prozent der förderbaren Kosten für mittlere Unternehmen sowie bis zu 20 Prozent für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen. Die förderbaren Projektkosten für diesen Schwerpunkt müssen mindestens € 5.000 Euro betragen, die Höchstbemessungsgrundlage liegt bei 100.000 Euro.
Etwaige Qualifizierungskosten können im Rahmen des Schwerpunkts Umsetzung beantragt werden.
- Großprojekte:
Die Förderung für den Schwerpunkt Planung wird in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt maximal 50 Prozent der förderbaren Kosten. Die förderbaren Projektkosten für diesen Schwerpunkt müssen mindestens 10.000 Euro betragen, die Höchstbemessungsgrundlage liegt bei 50.000 Euro.
Die Förderung für den Schwerpunkt Umsetzung wird in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt maximal 10 Prozent der förderbaren Kosten für mittlere und große Unternehmen sowie bis zu 20 Prozent für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen. Die förderbaren Projektkosten für diesen Schwerpunkt müssen mindestens 100.000 Euro betragen, die Höchstbemessungsgrundlage liegt bei 1.000.000 Euro.
Die Förderung für den Schwerpunkt Qualifizierung wird in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt maximal 50 Prozent der förderbaren Kosten. Die förderbaren Projektkosten für diesen Schwerpunkt müssen mindestens 10.000 Euro betragen, die Höchstbemessungsgrundlage liegt bei 50.000 Euro.
Als kalkulatorischer Stundensatz für Geschäftsführer*innen und Gesellschafter*innen (ab einer Beteiligung von 25 Prozent) werden 54 Euro inklusive Gemeinkostenzuschlag (20 Prozent) herangezogen.
Nicht förderbare Kosten
Nicht förderbar sind der Ankauf einzelner Maschinen/Komponenten ohne strategische digitale Einbindung im Unternehmen, Marketingprojekte, Online- und Webmarketingmaßnahmen, Ausgaben für Standard-Webseiten oder Standard-Webshops (übliche Webseiten zur Unternehmenspräsentation, fertige Lösungen für Webshops) und ähnliches. Ebenfalls nicht förderbar sind Investitionen in Standard-Hardware (PC, Laptop, Tablet, Smartphone, Drucker) und Standard-Software (Betriebssysteme, Virenschutzprogramme, Bürosoftware - -Buchhaltung).
Antragsstellung
Aufgrund der hohen Nachfrage wurde das zur Verfügung stehende Budget für 2024 zur Gänze ausgeschöpft. Deshalb wurde die Möglichkeit zur Antragstellung beendet. Bereits eingereichte Vorhaben werden gemäß der bisher geltenden Richtlinie bearbeitet.
Mit dem 01.01.2025 wird die Förderung in einer neuen Form wieder zur Verfügung stehen. Nähere Details dazu (Richtlinie, Antragsunterlagen, Abrechnungsleitfaden) werden rechtzeitig auf unserer Website präsentiert.
Im Sinne einer effizienten Bearbeitung bitten wir bereits bei Beantragung ausdrücklich um die Übermittlung vollständiger Unterlagen:
- Projektbeschreibung
- Projektkostengliederung
- Angebote
- Jahresabschlüsse
Die Stellung fristwahrender Anträge ist nicht mehr möglich!
Antragsformular
Die Angebote sowie deren Kosten müssen in der Projektkostengliederung klar ersichtlich sein.
Abrechnung
Rechnungszusammenstellung Schwerpunkt Planung
Rechnungszusammenstellung Schwerpunkt Umsetzung
Rechnungszusammenstellung Schwerpunkt Qualifizierung