Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte
Gegenstand der Förderung
Im Rahmen des Förderschwerpunktes Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte werden Projekte gefördert, welche
- zur Entwicklung marktnaher neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,
- zur wesentlichen Verbesserung bestehender, bereits am Markt erfolgreich eingeführter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,
- zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie
- in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im Zuge von Machbarkeitsstudien zum Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten für Ideen in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht führen.
Fördernehmer*innen
Fördernehmer*innen können Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung im Schwerpunkt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 40 Prozent der förderbaren Kosten bzw. max. 40.000 Euro. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens 20.000 Euro betragen, die Förderbemessungsgrundlage ist mit 100.000 Euro begrenzt.
Mindestens 20 Prozent der Projektkosten müssen aus externen Kosten (externe Dienstleistungen, Sach- und Materialkosten und ähnliches) bestehen.
Werden Forschungseinrichtungen (auch Forschungseinrichtungen außerhalb Tirols) mittels eines Auftragsverhältnisses in das jeweilige Projekt eingebunden, kann für diese Kosten ein erhöhter Förderungssatz von max. 50 Prozent zur Anwendung gelangen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines Angebots der Forschungseinrichtung im Zuge des Antragsverfahrens.
Die Laufzeit der Projekte beträgt – sofern in der Fördervereinbarung nicht anders festgelegt - maximal zwei Jahre, die Mindestlaufzeit beträgt 6 Monate. Anträge können laufend eingebracht werden.
Als kalkulatorischer Stundensatz für Geschäftsführer*innen und Gesellschafter*innen (ab einer Beteiligung von 25 Prozent) werden 54 Euro inklusive Gemeinkostenzuschlag (20 Prozent) herangezogen.
Beratung für Antragseinreichung
Hilfestellung und Beratung bei der konkreten Antragstellung bietet Ihnen die Standortagentur Tirol GmbH.
Antragsstellung
Im Sinne einer effizienten Bearbeitung bitten wir bereits bei Beantragung ausdrücklich um die Übermittlung vollständiger Unterlagen:
- Projektbeschreibung
- Projektkostengliederung
- Jahresabschlüsse
Die Stellung fristwahrender Anträge ist nicht mehr möglich!