Nachhaltigkeitsassistent*in
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung im Rahmen des Schwerpunkts Nachhaltigkeitsassistent*in sind Personal- und Qualifizierungskosten eines*einer neu einzustellenden Nachhaltigkeitsassistent*in. Folgende Auswahlkriterien sind zu beachten:
- Klare Beschreibung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen in Bezug auf das Unternehmen und dessen spezifischen Anforderungen
- Nachvollziehbare Stellen- und Tätigkeitsbeschreibung in Bezug auf die geplanten Maßnahmen
- Welche Nachhaltigkeitsziele werden mit den beschriebenen Maßnahmen adressiert?
- Beschreibung von quantitativ messbaren Zielen
- Regionale Auswirkungen auf Beschaffung, Lieferketten und Kooperationen
Fördernehmer*innen
Fördernehmer*innen können Unternehmen mit Standort in Tirol sein, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind. Bei Vorhaben im Tourismus sind auch Tourismusverbände antragsberechtigt.
Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden.
Wichtig ist, dass die Qualifikation des*der Nachhaltigkeitsassistent*in in einem plausiblen Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben und dem Unternehmen steht.
Der/die Nachhaltigkeitsassistent*in ist in ein unbefristetes, unselbstständiges und voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen, wobei der Förderwerber die Auswahl trifft und einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Für das Dienstverhältnis gelten die allgemeinen Bestimmungen des Arbeits- und Sozialrechtes.
Für die Anerkennung des/der Nachhaltigkeitsassistent*in sind folgende Kriterien maßgeblich:
- Übereinstimmung von Anforderungen des Unternehmens und Qualifikationen des*der Nachhaltigkeitsassistent*in
- Dienstvertrag zwischen Förderwerber*in und Nachhaltigkeitsassistent*in
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung im Schwerpunkt Nachhaltigkeitsassistent*in wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 50 Prozent der förderbaren Kosten bzw. max. 40.000 Euro. Die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit 80.000 Euro begrenzt.
Personalkosten: Als Bemessungsgrundlage für den Zuschuss zu den Personalkosten des*der Nachhaltigkeitsassistent*in gilt das monatliche Bruttoentgelt zuzüglich der Lohnnebenkosten in der Regel für die Dauer von zwei Jahren, max. 72.000 Euro.
Qualifizierungs- und Coachingkosten: Jedem*jeder Nachhaltigkeitsassistent*in steht ein Ausbildungs- und Coachingbudget von 8.000 Euro zur Verfügung, wovon ebenfalls 50 Prozent gefördert werden. Die geplanten Ausbildungen (im Sinne einer „Weiterbildungsstrategie“) werden entweder im Zuge der Antragstellung oder mit der Genehmigung der konkreten Person eingereicht.
Projekte können im Zuge eines jeweils zu definierenden Ausschreibungszeitraumes eingereicht werden und weisen in der Regel einen Zeitraum von zwei Jahren auf.
Beratung für Antragseinreichung
Hilfestellung und Beratung bei der konkreten Antragstellung bietet Ihnen die Standortagentur Tirol GmbH unter den folgenden Links:
Antragsstellung
Im Sinne einer effizienten Bearbeitung bitten wir bereits bei Beantragung ausdrücklich um die Übermittlung vollständiger Unterlagen:
- Inhaltliche Beschreibung
- Kostenplan
- Jahresabschlüsse
Zu berücksichtigen ist der entsprechende Ausschreibungsleitfaden.
Die Ausschreibung findet vom 01.09.2025 bis 31.10.2025 statt.
Zusätzliche Dokumente für den Fördervertrag
Für die Erstellung des Fördervertrags sind zusätzlich der Lebenslauf, der/des Nachhaltigkeitsassistent*in, der unterschriebene Dienstvertrag in Kopie, sowie optional das Angebot des Coaches/Qualifizierung zu übermitteln.
Abrechnung
Endbericht