Beratungsförderung
Zielsetzung
Ziel der Tiroler Beratungsförderung ist es, durch die Bereitstellung von geförderten Beratungsleistungen, die Tiroler Wirtschaft in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Besondere Schwerpunkte liegen dabei bei Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Gründung neuer Unternehmen – insbesondere von Jungunternehmern, Innovations- und Technologieberatungen, Nachhaltigkeits- und Umweltberatungen und Beratungen zum Thema Digitalisierung.
Fördernehmer
Fördernehmer können alle Unternehmen sein, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Tirol sind.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden externe Beratungsleistungen wie:
- Unternehmensberatung
- Innovations-, Kreativitäts- und Technologieberatung
- Digitalisierung
- Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsberatungen
- Betriebsanlagenberatung
- Gleichstellung und Barrierefreiheit
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 50 % der förderbaren Kosten.
In den Bereichen
- Jungunternehmerberatung (betrifft auch den Bereich der Betriebsanlagenberatung)
- Beratungen zu „Gleichstellung und Barrierefreiheit“
- Beratung zur Übernahme oder Revitalisierung von Tiroler Wirtshäusern für Jungunternehmen
- Beratung für den Bereich Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit
- Beratungen zu speziellen Themenbereichen (diese werden jeweils gesondert einvernehmlich von der Wirtschaftskammer Tirol und dem Land Tirol festgelegt)
kann das Förderungsausmaß auf bis zu 80 % erhöht werden.
Pro Beratungsthema, Unternehmen und Kalenderjahr kann nur eine Förderung gewährt werden. Sollten pro Unternehmen und Kalenderjahr mehrere Förderungen gewährt werden, dürfen diese die Summe von 4.000 Euro nicht überschreiten.