Investitionsförderung
Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe sind im Rahmen dieser Förderschiene nicht antragsberechtigt – diese Betriebe können im Bereich "Tourismus und Regionalität" gefördert werden.
Zielsetzung
Ziel der Investitionsförderung ist die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Tirol. Förderwürdig sind Investitionsvorhaben, die eine wesentliche Verbesserung der Betriebsstruktur und/oder eine Verbesserung des Angebotes im Bereich der kleinstrukturierten Tiroler Wirtschaft zum Ziel haben.
Förderungsschwerpunkte
1. Förderung für Kleinst- und Kleinunternehmen (Investitionsvolumen 20.000 Euro bis 700.000 Euro)
Fördernehmer
Antragsberechtigt sind Kleinst- und Kleinunternehmen (KU) mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sind.
Gegenstand der Förderung
- Erzeugung neuer und/oder höherwertiger Produkte
- Anwendung neuer Technologien/Prozesse
- Erbringung neuer und/oder qualitativ höherwertiger Dienstleistungen
- Betriebsneugründungen/Ansiedelungen
- Schaffung/Verbesserung betrieblicher Mitarbeiterinfrastruktur
Art und Ausmaß der Förderung
- Die Basisförderung wird als Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 5 % der förderbaren Kosten.
- Für Jungunternehmen kann ein Bonus von 2,5 % gewährt werden.
- Im nationalen Regionalförderungsgebiet (Bezirk Lienz) kann ein Aufschlag von bis zu 2,5 % gewährt werden
- zusätzlich zur Investitionsförderung kann ein Nachhaltigkeitsbonus von 5.000 Euro gewährt werden
Im Rahmen der Förderung für Kleinst- und Kleinunternehmen kann nur einmal ein Ansuchen in einem Zeitraum von einem Jahr (gerechnet ab Einreichdatum) gestellt werden.
2. Förderung für Unternehmen im produzierenden Bereich (Investitionsvolumen ab 700.000 Euro)
Fördernehmer
Antragsberechtigt sind Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen (KMU) mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sind.
Große Unternehmen können nur im Rahmen der De-minimis Verordnung oder in nationalen Regionalförderungsgebieten nach Artikel 14 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gefördert werden.
Gegenstand der Förderung
Im Rahmen dieser Förderung sind Investitionen mit besonderer technologischer und regionalwirtschaftlicher Bedeutung, die eine Verbesserung der regionalen Betriebsstruktur, der regionalen Arbeitsmarktlage und/oder eine Steigerung der Innovationsfähigkeit zum Ziel haben, förderwürdig. Dieser Schwerpunkt bezieht sich auf Unternehmen des produzierenden Sektors.
In diesem Zusammenhang können insbesondere nachstehend angeführte Vorhaben unterstützt werden:
- Betriebsansiedelungen
- Produkt- und Verfahrensinnovationen (z. B. Umsetzung von F&E-Ergebnissen in Produktion)
- Einführung neuer innovativer Technologien
- Technologieorientierte Betriebserweiterungen
Art und Ausmaß der Förderung
- Die Basisförderung wird als Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 5 % der förderbaren Kosten.
- Im nationalen Regionalförderungsgebiet (Bezirk Lienz) kann ein Aufschlag von bis zu 2,5 % gewährt werden
- zusätzlich zur Investitionsförderung kann ein Nachhaltigkeitsbonus von 5.000 Euro gewährt werden
Die Förderbemessungsgrundlage ist mit 5 Mio. Euro begrenzt.
Im Rahmen der Förderung für Unternehmen im produzierenden Bereich kann nur einmal ein Ansuchen in einem Zeitraum von zwei Jahren (gerechnet ab Einreichdatum) gestellt werden.
Zuständige Ansprechpartner
Hinweise:
► Hier finden Sie die Richtlinie.
► Hier finden Sie die Formulare für die Antragstellung.
► Hier finden Sie die Formulare für die Abrechnung.