Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger
Zielsetzung
Die Forcierung von Energieversorgungsanlagen mit erneuerbaren Energieträgern stellt ein besonderes Ziel der Tiroler Energiepolitik dar und steht damit im Einklang mit der Strategie des Bundes zur Erreichung des Klimazieles insbesondere in Verbindung mit der dabei notwendigen deutlichen CO2-Reduktion.
Fördernehmer
Antragsberechtigt sind Unternehmen, sowie sonstige unternehmerisch tätige Organisationen.
Gegenstand der Förderung
- Biomasse-Nahwärmeanlagen
- Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme
- Optimierung von Nahwärmeanlagen
- Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
- Geothermische Nahwärmeanlage
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung beträgt je nach Fördermaßnahme 30 % der förderbaren Kosten zuzüglich allfälliger Zuschläge, wobei bei diesen Maßnahmen eine gemeinsame Bundes- und Landesförderung im Verhältnis 60:40 vorgesehen ist.
Zuständige Ansprechpartnerin
Hinweise:
► Hier finden Sie die Richtlinie.
► Hier finden Sie das Formular für die Antragstellung.
► Hier finden Sie die Formulare für die Abrechnung.