Sonderförderungsprogramm für den Planungsverband 12 "Pitztal"
Zielsetzung:
Das Land Tirol gewährt zur Erleichterung der Finanzierung von Maßnahmen, die zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung des Pitztals beitragen, Förderungen aus Mitteln dieses Sonderförderungsprogramms. Das Programm soll für die dort lebende Bevölkerung eine nachhaltige Regionalentwicklung sichern.
Grundlage für die Abwicklung dieses Sonderförderungsprogramms bildet das Regionalwirtschaftliche Programm für den Planungsverband 12 "Pitztal", wobei in diesem Sonderförderungsprogramm nur solche Vorhaben gefördert werden können, die einer der im regionalwirtschaftlichen Programm im Einzelnen festgehaltenen Aktionsfelder/ Leitmaßnahmen entsprechen und für die im Rahmen bestehender Förderungsaktionen des Landes Tirol, des Bundes und/oder der Europäischen Union keine oder keine ausreichende Förderungsmöglichkeit besteht. Darüber hinaus müssen diese Vorhaben mit den Programmzielen des RWP Pitztal sowie mit diesen Richtlinien in Einklang stehen.
Förderungsgebiet:
Die Förderung im Rahmen dieser Aktion erstreckt sich auf das Gebiet des Planungsverbandes 12 „Pitztal“. Dieser Planungsverband umfasst die Gemeinden Arzl im Pitztal, Jerzens, St. Leonhard im Pitztal und Wenns.
Förderungsempfänger:
Förderungsempfänger können je nach Aktionsfeld/Leitmaßnahme Privatpersonen, Einzelunternehmen, Erwerbsgesellschaften, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Verbände sein.
Förderungsschwerpunkte:
- Destinationsentwicklung
- Erlebnis- und Freizeitinfrastruktur
- Angebotsentwicklung & Markenintegration
- Steigerung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Betriebe
- Betriebliche Wettbewerbsfähigkeit – gewerbliche Beherbergungsbetriebe
- Betriebliche Wettbewerbsfähigkeit – Unterstützung für kleine Beherbergungsbetriebe/ Privatvermieter
- Stärkung Klein- und Mittelbetriebe außerhalb des Tourismus
- Orte guten Lebens
- Attraktiver Lebensraum Pitztal
- Standortentwicklung – Innovationen & Kooperationen
- "Digitale Region Pitztal"
- Programmkonforme Einzelmaßnahmen
Das Sonderförderungsprogramm tritt mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft, ist auf 10 Jahre befristet und mit einem Förderungsvolumen von insgesamt € 10 Mio. dotiert.
Zuständige Ansprechpartnerin
Hinweise:
► Hier finden Sie die Richtlinie sowie den Leitfaden für die Leitmaßnahme 2.2:
Unterstützung für kleine Beherbergungsbetriebe/Privatvermieter (Beilage zur Richtlinie).
► Hier finden Sie die Formulare für die Antragstellung.
► Hier finden Sie die Formulare für die Abrechnung.