Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte
Hinweis
Die Förderungsrichtlinie für das Sonderförderungsprogramm "Naturparkregion Lechtal-Reutte" endet vorzeitig mit 31.12.2024. Die Förderungsansuchen müssen bis spätestens 30.06.2024 beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz, eingelangt sein. Die für eine Entscheidung notwendigen Unterlagen müssen bis spätestens 30.09.2024 vorliegen. Andernfalls kann das Ansuchen nicht mehr berücksichtigt werden.
Zielsetzung:
Das Land Tirol gewährt zur Erleichterung der Finanzierung von Maßnahmen, die zur weiteren wirtschafltichen Entwicklung der Naturkparkregion Lechtal-Reutte - bestehend aus den Gemeinden Bach, Breitenwang, Ehenbichl, Elbigenalp, Elmen, Forchach, Gramais, Häselgehr, Hinterhornbach, Höfen, Holzgau, Kaisers, Lechaschau, Musau, Namlos, Pfafflar, Pflach, Pinswang, Reutte, Stanzach, Steeg, Vils, Vorderhornbach, Wängle und Weißenbach - Förderungen aus Mitteln dieses Sonderprogramms.
Grundlage für die Abwicklung dieses Sonderförderungsprogramms bildet das Regionalwirtschaftliche Programm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte (in Folge kurz RWP genannt). Somit werden in diesem Sonderförderungsprogramm nur solche Vorhaben gefördert, die einer der im RWP im Einzelnen festgehaltenen Aktionsfelder/Leitmaßnahmen zuordenbar sind.
Förderungsempfänger:
Förderungsempfänger können je nach Aktionsfeld/Leitmaßnahme Privatpersonen, Einzelunternehmen, Erwerbsgesellschaften, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Verbände sein.
Förderungsschwerpunkte:
Im „Regionalwirtschaftlichen Programm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte" sind folgende Leitmaßnahmen im Einzelnen festgehalten:
- Naturnaher Qualitätstourismus
- Neue touristische Angebote und innovatives Marketing
- Stärkung von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben
- Stärkung der KMUs außerhalb des Tourismus
- Energiebezogene Vorhaben und Umwelttechnik
- Mobilitätsmanagement
- Ortskernrevitalisierung
- Schwerpunktaktionen Seitentäler
Zuständige Ansprechpartnerin
Hinweise:
Die Förderungsansuchen im Rahmen des Sonderförderungsprogrammes für die Naturparkregion Lechtal - Reutte sind vor Maßnahmenbeginn bei der Regionalentwicklung Außerfern REA, Kohlplatz 7, 6600 Pflach einzubringen.
► Hier finden Sie die Richtlinie sowie den Leitfaden
für die Leitmaßnahme B1: Privatvermietung (Beilage zur Richtlinie).
► Hier finden Sie die Formulare für die Antragstellung.
► Hier finden Sie die Formulare für die Abrechnung.