Sonderförderungsprogramm "Oberes und Oberstes Gericht"
Hinweis
Die Förderungsrichtlinie für das Sonderförderungsprogramm Planungsverband 9 "Oberes und Oberstes Gericht" gilt bis 31.12.2024. Die Förderungsansuchen müssen bis spätestens 30.06.2024 beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz, eingelangt sein. Die für eine Entscheidung notwendigen Unterlagen müssen bis spätestens 30.09.2024 vorliegen. Andernfalls kann das Ansuchen nicht mehr berücksichtigt werden.
Zielsetzung:
Mit dieser Förderungsaktion soll ein wesentlicher Impuls für eine nachhaltige Regionalentwicklung des Kultur-, Lebens- und Wirtschaftsraums des Planungsverbandes 9 "Oberes und Oberstes Gericht" geschaffen sowie eine verstärkte Investitionstätigkeit ausgelöst werden.
Grundlage bildet das Regionalwirtschaftliche Programm für den Planungsverband 9 "Oberes und Oberstes Gericht“, wobei in diesem Sonderförderungsprogramm nur solche Vorhaben gefördert werden können, die einer der im regionalwirtschaftlichen Programm im Einzelnen festgehaltenen Aktionsfelder/Leitmaßnahmen entsprechen und für die im Rahmen bestehender Förderungsaktionen des Landes Tirol, des Bundes und/oder der Europäischen Union keine oder keine ausreichende Förderungsmöglichkeit besteht.
Förderungsgebiet:
Die Förderung im Rahmen dieser Aktion erstreckt sich auf das Gebiet des Planungsverbandes 9 „Oberes und Oberstes Gericht“. Dieser Planungsverband umfasst die Gemeinden Faggen, Fendels, Kaunerberg, Kaunertal, Kauns, Nauders, Pfunds, Prutz, Ried im Oberinntal, Spiss und Tösens.
Förderungsempfänger:
Förderungsempfänger können je nach Aktionsfeld/Leitmaßnahme Privatpersonen, Einzelunternehmen, Erwerbsgesellschaften, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Verbände sein.
Förderungsschwerpunkte:
- Attraktivierung des (Sommer)Tourismus
- Freizeitinfrastrutkur
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit im betrieblichen Bereich - Entwicklung von zukunftsfähigen/innovativen Betrieben
- Betriebliche Wettbewerbsfähigkeit - Qualitästverbesserung
- Untersützung für kleine Beherbergungsbetriebe/Privatvermieter
- Barrierefreier Tourismus
- Radfreundliche Beherbergungsbetriebe
- Energiebezogene Umweltvorhaben
- Erneuerbare Energie
- Elektromobilität
- Holzbau
- Lebendige Dörfer
- Attraktivierung Ortszentrum
- Innovationsimpuls für das Obere und Oberste Gericht
- Geschäftsmodelle – Innovation – Vereinbarkeit
- Kooperation, regionalwirtschaftliche Einzelmaßnahmen
Das Sonderförderungsprogramm tritt mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft, ist auf 10 Jahre befristet und mit einem Förderungsvolumen von insgesamt € 10 Mio. dotiert.
Zuständige Ansprechpartnerin
Hinweise:
► Hier finden Sie die Richtlinie sowie den Leitfaden für die Leitmaßnahme b.:
Unterstützung für kleine Beherbergungsbetriebe (Beilage zur Richtlinie).
► Hier finden Sie die Formulare für die Antragstellung.
► Hier finden Sie die Formulare für die Abrechnung.