Privatzimmervermieterförderung
Zielsetzung
Ziel der Tiroler Privatzimmervermietungsförderung ist die Qualitätsverbesserung des Angebotes im Bereich der Privatzimmervermietung.
Fördernehmer
Antragsberechtigt sind:
- Vermieter einer privaten Gästezimmervermietung mit höchstens zehn Betten gemäß dem Tiroler Privatzimmervermietungsgesetz LGBl. Nr. 29/1959 oder
- Vermieter von maximal drei privaten Ferienwohnungen mit insgesamt nicht mehr als zehn Betten
Eine Kombination von beiden Vermietungsarten ist nur bis maximal zehn Gästebetten möglich. Sowohl die Gästezimmer als auch die Ferienwohnungen müssen am Hauptwohnsitz des Vermieters bzw. der Vermieterin bestehen.
Gegenstand der Förderung
Im Rahmen der Tiroler Privatzimmervermietungsförderung werden untenstehende Vorhaben unterstützt
- Verbesserung des Sanitätskomforts
- Umbau von bestehenden Gästezimmern zu Ferienwohnungen
- Komplette Neuausstattung bestehender Gästezimmer und Ferienwohnungen
- Barrierefreiheit in Gästezimmer/Ferienwohnungen
- Errichtung bzw. Einrichtung von Frühstücks- und Aufenthaltsräumen
- Errichtung bzw. Einrichtung von Räumlichkeiten für Ski- und/oder Radsport
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung wird je nach Schwerpunkt entweder als Pauschalsatz oder in Form eines Prozentsatzes der anrechenbaren Investitionskosten gewährt.
Zuständige Ansprechpartnerin
Hinweise:
► Hier finden Sie die Richtlinie.
► Hier finden Sie die Formulare für die Antragstellung.
► Hier finden Sie die Fertigstellungsmeldung.