Tourismusförderung
Zielsetzung
Ziel der Tiroler Tourismusförderung ist die Sicherung der positiven Entwicklung des Tourismus in Tirol zur Stärkung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Förderwürdig sind Investitionsvorhaben, die eine wesentliche Verbesserung der Betriebsstruktur und/oder eine Verbesserung des Angebotes im Bereich der kleinstrukturierten Tiroler Tourismuswirtschaft zum Ziel haben.
Fördernehmer
Antragsberechtigt sind unter den Investitionsschwerpunkten „Neuausrichtung/Übernahme/Barrierefreiheit Hotellerie“, „Qualitätsverbesserung kleiner Beherbergungsbetriebe“, „Angebotsverbesserung Gastronomie“, „Tiroler Wirtshäuser“, „Touristische Infrastruktureinrichtungen“ Kleinst- und Kleinunternehmen (KU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und Betreibende von touristisch- bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen.
Unter dem Investitionsschwerpunkt „Personalinfrastruktur“ und „Digitalisierung“ sind zusätzlich auch mittlere Unternehmen (MU) antragsberechtigt.
Investitionsschwerpunkte
- Neuausrichtung/Übernahme/Barrierefreiheit Hotellerie
- Qualitätsverbesserung kleiner Beherbergungsbetriebe
- Angebotsverbesserung Gastronomie
- Tiroler Wirtshäuser
- Personalinfrastruktur
- Touristische Infrastruktureinrichtungen
- Digitalisierung
Art und Ausmaß der Förderung
- Die Basisförderung wird als Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 5 % der förderbaren Kosten.
- Im nationalen Regionalförderungsgebiet (Bezirk Lienz) kann ein Aufschlag von bis zu 2,5 % gewährt werden
- Für Projekte unter dem Schwerpunkt "Personalinfrastruktur" kann ein Aufschlag von bis zu 2,5 % gewährt werden
- Für Projekte unter dem Schwerpunkt „Tiroler Wirtshäuser“ gilt für Investitionsmaßnahmen bestehender Betriebe ein Aufschlag von bis zu 2,5 % und bei Betriebsübernahmen bzw. Revitalisierungen von bis zu 5 %.
- Zusätzlich zur Investitionsförderung kann ein Nachhaltigkeitsbonus von 5.000 Euro gewährt werden
- Für Projekte unter dem Schwerpunkt „Digitalisierung“ kann eine Förderung von maximal 10 % der förderbaren Kosten bei mittleren Unternehmen und maximal 20 % der förderbaren Kosten bei kleinsten und kleinen Unternehmen gewährt werden
- Für die Übernahme eines Wirtshauses kann eine Prämie von max. 20.000 Euro gewährt werden
Je nach Förderschwerpunkt kommen verschiedene Förderungsbemessungsgrundlagen zur Anwendung.
Pro Förderschwerpunkt kann nur ein Förderansuchen innerhalb von zwei Jahren (gerechnet ab Einreichdatum) eingebracht werden.
Zuständiger Ansprechpartner
Hinweise:
► Hier finden Sie die Richtlinie.
► Hier finden Sie die Formulare für die Antragstellung.
► Hier finden Sie die Formulare für die Abrechnung.