Ombudsstelle Barrierefreies Internet
Erklärung in Gebärdensprache
Blinde Menschen bzw. Menschen mit beeinträchtigter Sicht verwenden Programme (sog. Screenreader), die ihnen Webseiten-Texte vorlesen. Diese Texte müssen aber so aufbereitet und in die Webseiten eingepflegt werden, dass die Programme Zugriff auf die Informationen haben. Zum Beispiel lassen sich Bilder nicht lesen - für sie müssen daher Alternativtexte vorhanden sein, die beschreiben, was auf einem Bild zu sehen ist.
Auch wenn Text zu klein geschrieben ist, haben Menschen mit einer Sehbehinderung oder einer altersbedingten Seheinschränkung Probleme.
Doch beschränkt sich das barrierefreie Internet nicht nur auf Menschen mit Sehbehinderung. Auch das Thema „Leicht Lesen (LL)“ soll Teil davon sein. Somit ist eine barrierefreie Webseite eine Bereicherung für alle Nutzerinnen und Nutzer, da jeder von einer klaren Struktur und einer leicht verständlichen Sprache profitiert.
Informationsportal
Auf der Website digital-barrierefrei finden Sie weitere vielfältig aufbereiteten Informationen zum Thema.
4 Grundsätze digitaler Barrierefreiheit
Folgende Grundsätze müssen erfüllt sein, damit eine Website oder mobile Anwendung als barrierefrei gilt:
- Wahrnehmbarkeit: Informationen und Komponenten der Nutzer_innenschnittstelle müssen den Nutzern und Nutzerinnen in einer Weise dargestellt werden, dass sie sie wahrnehmen können.
- Bedienbarkeit: der Nutzer/die Nutzerin muss die Komponenten der Nutzer_innenschnittstelle und die Navigation handhaben können.
- Verständlichkeit: die Informationen und die Handhabung der Nutzer_innenschnittstelle müssen verständlich sein.
- Robustheit: die Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer Vielfalt von Benutzeragenten, einschließlich assistiven Technologien, interpretiert werden können.
Diese Grundsätze werden in den WCAG 2.1 Erfolgskriterien näher beschrieben.
Bericht der Ombudsstelle für barrierefreies Internet
Erster Bericht der Ombudsstelle von Jänner 2019 bis Juli 2021
Zweiter Bericht der Ombudsstelle von August 2021 bis Dezember 2023