- Aufwändige und langwierige Ermittlungen notwendig
- Kontrolltätigkeit und Strafverfahren bringen Bewegung in den Immobilienmarkt
- Bevölkerung sieht Kontrollen überwiegend positiv
Rund 360 gewidmete und damit rechtmäßige Freizeitwohnsitze gibt es in den drei Gemeinden Eben am Achensee, Achenkirch und Steinberg am Rofan. Gegen illegale Freizeitwohnsitznutzungen gehen die Achtentaler Gemeinden konsequent vor: 50 Strafverfahren wegen des Verdachts auf eine illegale Freizeitwohnsitznutzung bzw. wegen zweckwidriger Verwendung wurden allein in der Gemeinde Eben in den vergangenen zwei Jahren eingeleitet. In Steinberg am Rofan sind aktuell 15 EigentümerInnen aufgefordert, Stellung zur tatsächlichen Verwendung ihrer Immobilien zu nehmen, nachdem Kontrollen den Verdacht auf illegale Freizeitwohnsitznutzung erhärtet haben. Und auch in Achenkirch werden bereits in zehn Fällen vertiefende Ermittlungen durchgeführt.
Achental Vorreiter
„Das Achental macht es vor. Die Gemeinden nutzen die gesetzlichen Möglichkeiten und gehen konsequent gegen illegale Freizeitwohnsitze vor. Das ist keine angenehme Aufgabe, aber notwendig. Die Kontrollen zeigen auch Wirkung: Wohnungen kommen auf den Markt, werden tatsächlich als Hauptwohnsitz genutzt und illegalen gewerblichen Vermietungen wird ein Riegel vorgeschoben“, sieht Raumordnungsreferent LHStv Josef Geisler die drei Achentaler Gemeinden als Vorreiter im Kampf gegen illegale Freizeitwohnsitznutzungen.
Bevölkerung trägt Maßnahmen mit
„Durch die Kontrolltätigkeit kommt tatsächlich Bewegung in den Wohnungsmarkt“, bestätigt auch der Bürgermeister von Eben am Achensee, Martin Harb. In der Bevölkerung werde das rigorose Vorgehen gegen illegale Freizeitwohnsitze überwiegend positiv gesehen. „Angenehme Sache sind die Erhebungen, Kontrollen und Strafverfahren aber nicht. Und langwierig und kostenintensiv sind sie außerdem“, gibt der Bürgermeister unumwunden zu. Von den 50 Strafverfahren aus den Jahren 2022 und 2023, die von der BH Schwaz geführt werden, ist rund die Hälfte abgeschlossen. Es wurden Strafen in der Höhe von rund 75.000 Euro verhängt. Darüber hinaus hat die Gemeinde Eben in 25 Fällen Nutzungsuntersagungen ausgesprochen. Bisher wurden alle derartigen Bescheide der Gemeinde teils auch höchstgerichtlich bestätigt.
Objektive Kriterien
Dass die Kontrollen aufwändig und unangenehm sind, das sieht auch Helmut Margreiter, Bürgermeister von Steinberg am Rofan, so. Über den Zeitraum eines dreiviertel Jahres hat die Gemeinde Steinberg im vergangenen Jahr engmaschig kontrolliert. „Wir sind an sich um alles und jeden froh, was Leben in unsere Gemeinde bringt, aber Gesetz ist Gesetz.“ Bei 15 Objekten hat sich im Zuge der Kontrollen der Verdacht einer illegalen Freizeitwohnsitznutzung erhärtet. Jetzt sind die EigentümerInnen der betreffenden Immobilien aufgefordert, Stellung zu nehmen. „Wir ziehen einen Rechtsanwalt bei. Gerade in einer ländlichen Kleingemeinde, wo jeder jeden kennt, wollen wir nicht den Anschein der Befangenheit aufkommen lassen. Alles läuft nach objektiven Kriterien ab. Hier wird nicht gemauschelt“, so Bürgermeister Margreiter.
In Achenkirch wurden im vergangenen Jahr bei 23 Objekten Erhebungen durchgeführt. „In 13 Fällen hat sich der Verdacht auf illegale Freizeitwohnsitznutzungen nicht erhärtet, zehn Fälle verfolgen wir jetzt weiter“, schildert Bürgermeister Karl Moser. Auch in Achenkirch hat die Kontrolltätigkeit bereits ohne Strafverfahren Folgen: In einem Fall kam es bereits zu einem Wohnungswechsel und es wurde ein Hauptwohnsitz begründet.
Gäste in Beherbergungsbetrieben herzlich willkommen
Der Kampf gegen illegale Freizeitwohnsitze ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. „Tirol ist ein Tourismusland, und wir heißen unsere Gäste in den Beherbergungsbetrieben herzlich willkommen. Wer aber eine Wohnung oder ein Haus unrechtmäßig als Freizeitwohnsitz nutzt, muss mit Konsequenzen bis zur Zwangsversteigerung rechnen. Das sollten sich alle Maklerinnen und Makler ins Stammbruch schreiben, die ihre Kundinnen und Kunden über die strengen gesetzlichen Regelungen im Dunkeln lassen oder gar mir einer illegalen Nutzung werben“, warnt LHStv Josef Geisler und geht davon aus, dass die rigorosen Kontrollen auch eine vorbeugende, abschreckende Wirkung haben