- Einkommensunabhängige Förderung für Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Einbruch
- Rückwirkend mit 1. Jänner 2024 stehen bis Ende 2025 pro Jahr 266.000 Euro für Auszahlungen zur Verfügung
Mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden: Dieses Ziel verfolgt die Initiative „Sicheres Wohnen“ des Landes bereits seit 2018. Jetzt wird das Programm auf Antrag von Wohnbaureferent LHStv Georg Dornauer neu aufgelegt und um weitere zwei Jahre verlängert. Die Tiroler Landesregierung beschloss die Fortsetzung heute, Montag, im Zuge der Regierungssitzung. Der Initiative soll damit auch neuer Schwung verliehen werden, wie auch LH Anton Mattle betont: „Tirol ist ein sicheres Land. Wenn auch unsere Exekutive hervorragende Arbeit leistet, sind auch wir in Tirol vor kriminellen Machenschaften nicht gefeit. Mit einem im Verhältnis niedrigen finanziellen Mehraufwand kann die Sicherheit in den eigenen vier Wänden gleich um ein Vielfaches erhöht werden – hier setzt das Land Tirol mit der Initiative ‚Sicheres Wohnen‘ an: sensibilisieren und Eigeninitiativen bestmöglich unterstützen.“ Laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2022 wurden nach einem Rückgang in den letzten Jahren bei Kellereinbrüchen als auch bei Einbrüchen in Wohnhausanlagen wieder Anstiege verzeichnet. Die angezeigten Einbrüche in Wohnungen oder Wohnhäuser befanden sich 2022 unterhalb des Niveaus von 2019 (österreichweit: 4.982), stiegen aber auf österreichweit wieder auf 3.602 Einbrüche an.
Prävention für bestmöglichen Schutz zuhause
So kann durch mechanische Schutzmaßnahmen bei Fenstern und Türen die Einbruchsicherheit verbessert werden. Gefördert wird in Form eines pauschalen Betrags: Pro Element, beispielsweise einer Haustüre, wird ein Pauschalbetrag von 50 Euro ausbezahlt – pro Wohneinheit können maximal 500 Euro an Fördermitteln in Anspruch genommen werden. „Beim ‚Sicheren Wohnen‘ handelt es sich um eine absolut sinnvolle Initiative, die mir ein wesentliches Anliegen ist. Deshalb werden wir auch in den kommenden zwei Jahren pro Jahr insgesamt 266.000 Euro für diese Maßnahme bereitstellen. Schließlich handelt es sich beim eigenen Zuhause um einen besonders sensiblen und schutzwürdigen Bereich. Auch wenn wir in einem sicheren Land leben dürfen: Die besten vorsorglichen Sicherheitsmaßnahmen sind jene, die man hoffentlich nie brauchen wird – sollte es doch so weit kommen, ist es gut, bestmöglich und präventiv vorgesorgt zu haben“, appelliert LHStv Dornauer, die Schutzfunktionen von Fenstern und Türen zu prüfen und die Fördermöglichkeiten durch die Wohnbauförderung in Anspruch zu nehmen.
Factbox „Sicheres Wohnen“
- Die Förderung gilt für Bauten, die ab 1. Jänner 2018 erfolgt sind. Die Baubewilligung muss vor mehr als zehn Jahren erfolgt sein.
- AntragstellerInnen können MieterInnen oder EigentümerInnen sein.
- Das Wohnobjekt muss ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz).
- Die Förderung ist einkommensunabhängig.
- Die Förderung beträgt pauschal 50 Euro pro Element (Haustür, Wohnungstür, Terrassentür, Fenster) – unabhängig davon, in welchem Geschoß (Keller, EG, OG) das Element getauscht wird.
- Pro Wohnung werden maximal 500 Euro Förderungen bereitgestellt.
Konkret gefördert werden:
- einbruchhemmende Haus- oder Wohnungseingangstüren mit einer Widerstandsklasse von mindestens RC 3 gemäß ÖNORM EN 1627:2011 oder WK 3 gemäß ÖNORM B 5338:2011
- einbruchhemmende Fenster und Terrassentüren mit einer Widerstandsklasse von mindestens RC 2 gemäß ÖNORM EN 1627:2011 oder WK 2 gemäß ÖNORM B 5338:2011
- bei Elementen mit Verglasungen muss ein Verbundsicherheitsglas zumindest mit der jeweiligen Widerstandsklasse verwendet werden
- Wärmeschutzanforderung: UW ≤ 1,00 W/m²K bzw. UD ≤ 1,10 W/m²K (bezogen auf das Prüfmaß)
Weitere Informationen finden sich in Kürze unter www.tirol.gv.at/wohnbaufoerderung.
Kurzmeldungen aus der Regierungssitzung
Stadterhebung Reutte: Künftig soll die Marktgemeinde Reutte nicht mehr der einzige Bezirkshauptort in Tirol sein, der keine Stadtgemeinde ist: Die Tiroler Landesregierung beschloss heute, Dienstag, der Marktgemeinde im Außerfern den Ehrentitel „Stadtgemeinde“ zu verleihen bzw. die dahingehende Gesetzesänderung, die dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Voraus ging dem ein mehrheitlich angenommener Beschluss des Reuttener Gemeinderats im Oktober 2023. Durch die Verleihung „Stadtgemeinde“ ergeben sich keine Mehrkosten für die Gebietskörperschaften. Der Ehrentitel „Stadtgemeinde“ kann für Gemeinden von besonderer regionaler Bedeutung verliehen werden. Eine solche kommt auch dem Bezirkshauptort Reutte zu, wie auch eine „Zentrale Orte Struktur“-Untersuchung aus dem Jahr 2010 untermauert.