- Abschaffung der Grunderwerbssteuer auf das erste Eigenheim und Grundbucheintragungsgebühr als Signal und Entlastung
- Partnerschaft mit Gemeinden für leistbares Eigentum: Einnahmenentfall abdecken
Landeshauptmann Anton Mattle unterstützt den Vorstoß von Finanzminister Magnus Brunner, die Grunderwerbssteuer auf das erste Eigenheim abzuschaffen und über ein Ende der Grundbucheintragungsgebühr beim Ersterwerb zu diskutieren. „Alle Bestrebungen, die Wohnungseigentum leistbar machen, sind zu unterstützen. Ich halte nach wie vor an der Forderung nach einer Überarbeitung der KIM-Verordnung der Finanzmarktaufsicht, die die Vergabe von Wohnkrediten erschwert, fest. Wir müssen es insbesondere jungen Menschen ermöglichen, sich den Traum der eigenen vier Wände zu erfüllen. Deshalb müssen realitätsfremde Vorgaben, wie der de facto Eigenmittelanteil von 20 Prozent, gelockert werden. Zudem muss es den Bundesländern möglich sein, eigenmittelstärkende Maßnahmen zu setzen und junge Menschen beim Ersterwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung zu unterstützen“, erneuert LH Mattle die Forderung der Landeshauptleutekonferenz nach einer Änderung der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung. Mit einer Gebühren- und Steuerentlastung für den Ersterwerb könne ein weiterer Schritt für leistbares Eigentum gesetzt werden. „Wir müssen alles daran setzen, die Preise für Eigentum hinunterzubekommen und zu stabilisieren. Die öffentliche Hand muss nicht an den ersten eigenen vier Wänden verdienen. Der Verzicht auf die Grunderwerbssteuer und der Grundbucheintragungsgebühr sind ein Signal der Solidarität mit jenen Menschen, die sich Wohnungseigentum schaffen wollen und eine dringend notwendige Entlastung. Für diesen Schritt müssen wir die Gemeinden mit ins Boot holen und eine Partnerschaft für leistbares Eigentum eingehen. Dafür braucht es eine Lösung für den Einnahmenentfall für die Gemeinden. Daran wird eine Entlastung für den Ersterwerb der eigenen vier Wänden aber nicht scheitern“, so LH Mattle abschließend.