Wohnbeihilfe
Förderung
Monatlicher Zuschuss in der Höhe der Differenz aus anrechenbarem und zumutbarem Wohnungsaufwand (richtet sich z. B. nach Familiengröße, Einkommen, Art der Finanzierung und Zinsniveau). Beihilfen unter € 7,-- werden nicht gewährt.
Förderungsabwicklung - So kommen Sie zur Förderung
1. Ansuchen - Einreichung
- Frühestens 3 Monate vor der geplanten Fertigstellung des Objektes
- Folgeansuchen innerhalb von 3 Monaten nach Auslaufen der vorherigen Beihilfe (ansonsten erfolgt keine kontinuierliche Weitergewährung)
- Einreichstellen:
- Bei der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft
Ausnahme: Beihilfen für objektgeförderte Wohnungen - In den Bezirken Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land und Beihilfenansuchen für objektgeförderte Wohnungen:
Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung
- Bei der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft
2. Förderungszusage
- Ausstellung der Zusicherung nach positiver Prüfung des Ansuchens
- Die Förderung wird jeweils für ein Jahr bewilligt.
3. Auszahlung der Förderung
- Nach Förderungszusage, monatlich
Beispiel
Mietwohnung in Absam mit 80 m² Wohnnutzfläche
Antragsteller Famillie mit einem Kind (mj), Familieneinkommen im Jahreszwölftel (netto): | € 2.750,- |
Berechnung der Beihilfe (bei Bezug der Wohnung) Bankkredit (Annuität 5,70 %) + Wohnbauförderungkredit + Instandhaltungskostenbeitrag - abzüglich Annuitätenzuschuss des Landes Tirol + 10 % MwST anrechenbarer Wohnungsaufwand - zumutbarer Wohnungsaufwand € 2.750- x 15 % | € 668,- € 55,- € 45,- € 72,- € 696,- € 70,- € 766,- € 412,- |
Beihilfe des Landes Tirol monatlich (netto): | € 354,- |