Errichtung/Ersterwerb eines Wohnobjektes (Neubau, Zubau, Umbau)
Eine Neubauförderung wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gewährt. Weiterführende Informationen finden Sie in der Wohnbauförderungsrichtlinie. Die erforderlichen Einreichunterlagen finden Sie hier.
Gebäudebezogene Voraussetzungen
Personenbezogene Voraussetzungen
Eigentümer oder Bauberechtigter des Baugrundstückes
Förderungen
Eigenheime und Zusatzförderungen
Vorhaben in verdichteter Bauweise (Doppelhaus, Reihenhaus, Eigentumswohnung) und Zusatzförderungen
Erwerb nach § 15 TWFG 1991 und Zusatzförderungen
Wohnungen ohne weiteren Grundverbrauch (Zubau/Aufbau) und Zusatzförderungen
Errichtung von Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Heime