Besonderer Mietwohnbau - 5-Euro-Wohnen/Starterwohnungen
5-Euro-Wohnen - Allgemeines
- Mietwohnungen
- Kleinwohnanlagen mit 15 bis 25 Wohnungen
- überwiegend 2 oder 3-Zimmerwohnungen
- Verzicht auf Kellergeschoß und Tiefgarage
- angestrebtes Gesamtentgelt inklusive Betriebskosten und Heizkosten und Umsatzsteuer:
rund € 5,00/m² Nutzfläche
5-Euro-Wohnen - Finanzierung
- Verstärkter Einsatz von Sozialkapital der Gemeinnützigen Bauvereinigungen (Eigenmittel)
- Wohnbauförderung
- Beitrag der Bauortgemeinde (z.B. günstiges Baugrundstück, Reduktion der Erschließungskosten)
- Bankmittel
5-Euro-Wohnen - Einfache Ausstattung
- Kompaktheit des Gebäudes, einfache Grundrisse (mehr Raum und flexiblere Nutzungsmöglichkeiten)
- einfache Grundausstattung
- einfache, wartungsarme Haustechnik
- reduzierte Außenanlagen
5-Euro-Wohnen - Vergabe
- 85 % der Wohnungen werden über die jeweilige Bauortgemeinde vergeben
- 15 % der Wohnungen werden durch das Land Tirol in enger Abstimmung mit der Gemeinde vergeben
5-Euro-Wohnen - Einkommensgrenzen
Personenanzahl | WBF Richtlinie (€) | 5-Euro-Wohnen (€) |
---|---|---|
1 | 3.800,- | 2.533,33 |
2 | 6.300,- | 4.200,- |
3 | 6.780,- | 4.520,- |
für jede weitere Person | jeweils 480,- mehr | jeweils 320,- mehr |
Starterwohnungen - Allgemeines/Voraussetzungen
Für Bauvorhaben, die nachfolgende Kriterien erfüllen, wird ein Zuschuss in der Höhe von € 150,- pro m² förderbare Nutzfläche gewährt:
- ein Wohnen ohne Personenkraftwagen soll weitestgehend möglich sein und daher sollen nach Möglichkeit ein Car-Sharing Modell und jedenfalls qualitätsvolle Fahrrad- / E-Bike-Stellplätze (mindestens 4 m² je Wohnung, überdacht, leicht zugänglich, absperrbar, beleuchtet, Elektroanschluss) vorgesehen werden;
- das Baugrundstück soll sehr gut an das öffentliche Verkehrsnetz (kurze Gehzeiten zum nächsten Bahnhof / Haltestelle) angeschlossen sein;
- Glasfasser-Internetantschluss ist vorzusehen;
- Wohnungsgröße max. 55 m²
- nach Möglichkeit sollen Gemeinschaftsräume vorhanden sein;
- Mietdauer max. 10 Jahre
- Die Bewohner dürfen zum Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; um eine soziale Durchmischung zu ermöglichen, können 10 % der Wohnungen auch an Personen vergeben werden, die über dieser Altersgrenze liegen;
- ein allenfalls zur Vorschreibung gelangender Finanzierungsbeitrag soll gering sein.