Eigenheime und Zusatzförderungen
Als Eigenheim gilt ein Wohnhaus mit einer Wohnung oder mit höchstens zwei Wohnungen, wenn die Wohnung bzw. eine der beiden Wohnungen zur regelmäßigen Benützung durch den Eigentümer des Wohnhauses bestimmt ist.
Kredit
- Fixbetrag in der Höhe von € 54.000,-
- Rückzahlung mit steigender Annuität
- Sicherstellung im Grundbuch
Kreditkonditionen
Der Förderungskredit hat eine Laufzeit von maximal 37,5 Jahren und ist wie folgt zurückzuzahlen:
Zeitraum | Zinssatz | Tilgung | Annuität p.a. (Zinssatz+Tilgung) |
---|---|---|---|
1. bis 5 Jahr | 0,2 % | 0,3 % | 0,5 % |
6. bis 10. Jahr | 0,3 % | 0,6 % | 0,9 % |
11. bis 20. Jahr | 0,5 % | 0,9 % | 1,4 % |
21. bis 25. Jahr | 0,8 % | 1,4 % | 2,2 % |
26. bis 30. Jahr | 2,2 % | 4,6 % | 6,8 % |
ab dem 31. Jahr | 3,0 % | 4,7 % | 7,7 % |
Wohnbauscheck (Alternative zum Kredit)
- Fixbetrag in der Höhe von € 18.900,-
- Keine Rückzahlung
- Keine Sicherstellung im Grundbuch
- Freie Verfügbarkeit über das Eigenheim nach 10 Jahren
Zusatzförderungen
Folgende Zusatzförderungen sind in Kombination mit der Grundförderung (Kredit bzw. Wohnbauscheck) möglich:
Formulare
F1 Beiblatt über die persönlichen Verhältnisse
Weitere Informationen
Beispiel
Familie mit 2 Kindern errichtet ein Eigenheim und wählt den Wohnbauscheck
Fixbetrag Wohnbauscheck Kinderzuschuss, 2 Kinder x € 2.500,- Energiesparende Maßnahmen, z.B. Wärmepumpe Sonnenschutzeinrichtung mit Zeitsteuerung Strukturschwacher ländlicher Raum PV-Anlage 7 kWpeak |
€ 18.900,- € 5.000,- € 7.200,- € 1.800,- € 2.400,- € 1.750,- |
Summe Zuschüsse (keine Rückzahlung erforderlich!) | € 37.050,- |