Energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen
Das Land gewährt in Verbindung mit geförderten Neubauvorhaben Zusatzförderungen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Höhe des Zuschusses
Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Gesamtzahl der Punkte multipliziert mit der förderbaren Nutzfläche und multipliziert mit dem Punktewert von:
- € 15,— für Gebäude ≤ 300 m² Nutzfläche
- € 13,— für Gebäude > 300 m² Nutzfläche
Verbesserung der Energieeffizienz (Höchstwerte)
- HWBRef,RK [kWh/m²a]: 10 x (1 + 3,0 / lc) oder................................................................. 5 Punkte
- HWBRef,RK [kWh/m²a]: 23 mit Komfortlüftungsanlage ................................................ 7 Punkte
TIPP: Passivhäuser erreichen in der Regel die Stufe mit 7 Punkten. Weiters sind Zusatzpunkte für z.B. Heizungsanlage, Komfortlüftungsanlage und Luftdichtheitstest möglich.
Hocheffiziente alternative Energiesysteme
- Biomasseheizung (z.B. Pellets, Hackgut, Stückholz) oder ........................................... 4 Punkte
- Wärmepumpen (Wärmequelle: Grundwasser, Erdreich, Luft) oder ......................... 4 Punkte
- Fern-/Nahwärme (aus mindestens 80% erneuerbarer Energie, Abwärme) .......... 2 Punkte
- Thermische Solaranlage je m² Kollektor-Aperturfläche............................................... € 210,-
- Photovoltaikanlage je kWpeak ............................................................................................. € 250,-
Effiziente Warmwasserbereitung ............................................................................................... ½ Punkt
Eine Liste der förderbaren Haustechniksysteme finden Sie in der GET-Datenbank.
Die fachgerechte Ausführung der Anlage ist mittels Abnahmeformulare (F97 - Abnahmebestätigung Haustechnik) zu bestätigten.
Solaranlagen
- Produktzertifizierung nach "Solar-Keymark"-Richtlinie oder "Austria Solar" Gütesiegel erforderlich
- Kollektor-Aperturfläche pro Wohnung:
für Gebäude ≤ 300 m² Wohnnutzfläche mindestens 4 m²
für Gebäude > 300 m² Wohnnutzfläche mindestens 2 m² - maximal 20 m² pro Wohnung
- mindestens 50 Liter Speicherinhalt pro m² Kollektor-Aperturfläche
- Wärmemengenzähler erforderlich
Photovoltaik-Anlage
Von der Gesamtleistung der Photovoltaikanlage werden maximal 20 kWpeak gefördert.
Für die Förderungsabwicklung ist das Formblatt F97 (Haustechnik Abnahmebestätigung), ein Nachweis über den Netzzugang (Netzzusage) und das Prüfprotokoll eines befugten Unternehmens erforderlich.
Effiziente Warmwasserbereitung
Gefördert wird der Einbau von effizienten Warmwasserbereitungssystemen (z.B. Brauchwasserwärmepumpen) in Kombination mit effizienten Speicher, deren Energieeffizienz zumindest der Klasse B entspricht (Warmhalte-verlust: <12 + 5,93 x V0,4 [Watt]; V = Speichervolumen in Liter). Die Wärmeverteilung (Verteil- und Steigleitungen) muss mit einer Dämmstoffstärke von zumindest dem Rohrdurchmesser gedämmt sein. Bei Gebäuden > 300 m² Nutzfläche müssen Niedertemperatur-Zwei-Leiterstationen mit einer maximalen Vorlauftemperatur von 55°C oder Rücklaufwärmepumpen in den Wohnungen eingesetzt werden.
Wassersparende Armaturen (z.B. WC Spülmengen-Dosierung (Spartaste), Duschkopf mit max. 6 l/min oder Waschtisch mit max. 5 l/min) sollen standardmäßig installiert werden.
Energie und Energieversorgung
Thermischer Komfort im Sommer
- Sonnenschutzeinrichtungen (z.B. Außenraffstore, Rollläden) ................................................. 1 Punkt
Passive Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung der Räume an Ost-, Süd- und West-Fassaden sowie Räume mit Dachfenster (außenliegende, elektrisch betriebene, bewegliche Sonnenschutzeinrichtung) werden im Rahmen der Zusatzförderung gefördert. Diese Sonnenschutzeinrichtungen, wie z.B. Außenraffstore und Außenjalousien, Rollläden und Senkrechtmarkisen müssen einen Abminderungsfaktor
gtot-Wert ≤ 0,14 aufweisen, unabhängig von der Anwesenheit von Personen verwendbar sein (z.B Zeitsteuerung) sowie eine für die Windverhältnisse am Standort geeignete Gebrauchstauglichkeit aufweisen.
Raumluftqualität
- Komfortlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ............................................................. 3 Punkte
Eine Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung ist im Rahmen der Zusatzförderung förderbar, wenn eine Zu- und Abluftanlage mit einem zentralen, dezentralen oder wohnungsbezogenen Lüftungsgerät (keine Einzellüfter) mit Wärmerückgewinnung installiert wird und bestimmte Effizienz- und Komfortkriterien erfüllt werden (Wohnbauförderungsrichtlinie). Die fachgerechte Ausführung der Anlage ist mittels Abnahmeformular (F97 - Abnahmebestätigung Haustechnik) zu bestätigen.
Eine Liste der förderbaren Haustechniksysteme finden Sie in der GET-Datenbank.
TIPP: Eine Komfortlüftungsanlage sorgt kontinuierlich für frische Raumluft, auch bei geschlossenen Fenstern. Außerdem bleiben Lärm, Pollen und lästige Insekten draußen. Zudem wird überflüssige Feuchtigkeit permanent abgeführt, damit Schimmel keine Chance hat. Wer die Fenster dennoch öffnen will, kann dies natürlich jederzeit tun.
Baustoffe und Konstruktion
ökologisch vorteilhafte Baustoffe (Ökoindex 3)
- OI3TGH,BGF- Kennzahl ≤ 90 oder........................................................................................... 5 Punkte
- OI3TGH,BGF- Kennzahl ≤ 70 .................................................................................................... 7 Punkte
Planung und Qualitätssicherung
Qualitätsnachweise für Planung und Ausführung
- klimaaktiv Haus Silber oder Bronze Deklaration .................................................................. ½ Punkt
- Passivhauszertifizierung nach PHI, klimaaktiv Haus Gold .....................................................1 Punkt
Qualitätsnachweis luftdichte Gebäudehülle
- Luftwechsel Gebäude n50 ≤ 1,0 [1/h] oder ............................................................................... ½ Punkt
- Luftwechsel Gebäude n50 ≤ 0,6 [1/h] ...........................................................................................1 Punkt
TIPP: Risse und Fugen in einem Gebäude führen zu hohen Wärmeverlusten, mindern den Komfort und können zu Bauschäden führen. Diese entstehen meist innerhalb der Konstruktion und werden daher oft später erkannt. Mit dem Luftdichtheitstest kann während des Bauablaufes die Qualität der Gebäudehülle bestimmt und damit späteren Schäden vorgebeugt werden.
Klimawandelanpassung
- Dachbegrünung / Fassadenbegrünung................................................ € 50,- pro m² begründe Fläche
Förderungsfähig sind Maßnahmen ab einer durchwurzelbaren Aufbaudicke von mindestens 10 Zentimetern.
Umwelfreundliche Mobilität
- qualitätsvolle Fahrrad- / E-Bike-Stellplätze .......................................................... 1,5 Punkte
Förderungsfähig sind qualitätsvolle Fahrrad- / E-Bike-Stellplätze (überdacht, leicht zugänglich, absperrbar, beleuchtet, Elektroanschluss, mindestens 3 m² oder bei einem Doppelstockparksystem mindestens 2 m² je Wohnung).