Errichtung von Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Heime
Das Land Tirol gewährt für Wohnhäuser mit Mietwohnungen oder Eigentumswohnungen (förderbare Gesamtanlage) sowie für Heime Förderungen in Form von:
- Förderungskrediten und
- Annuitätenzuschüssen
Die Vergabe dieser Wohnungen erfolgt grundsätzlich durch die jeweilige Bauortgemeinde.
Bei der Errichtung von objektgeförderten Bauvorhaben (Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Wohnheime) sind nach positiver Begutachtung des jeweiligen Vorhabens durch das Kuratorium die tatsächlichen Gesamtbaukosten bekannt zu geben. Auf Verlangen des Landes sind die tatsächlichen Gesamtbaukosten durch die Vorlage verbindlicher Angebote nachzuweisen. Leistungen, die in den Bereich verschiedener Gewerbe fallen, können auch gemeinsam ausgeschrieben und (an Generalunternehmer) vergeben werden.