Hocheffiziente alternative Energiesysteme
Der Einsatz hocheffiziente alternative Energiesysteme ist bei Errichtung von Heizungs- und Warmwasserbereitstellungssystemen Voraussetzung für die Förderungsgewährung. Dazu zählen z.B.:
Biomasseheizungen
- z.B. Pellets-, Hackgutkessel sowie Holzvergaserkessel mit mind. 1.000 Liter Pufferspeicher
- Ein bestimmter Wirkungsgrad und Emissionsgrenzwerte müssen eingehalten werden (siehe Wohnbauförderungsrichtlinie).
- Für ortsfest gesetzte Grund- oder Speicheröfen in Form von Einzelöfen oder als Zentralheizung sind Emissionsgrenzwerte nicht maßgeblich. Der Wirkungsgrad von 85 % ist mittels Kachelofenberechnung nachzuweisen.
Wärmepumpen
- Wärmequelle Erdreich, Grundwasser oder Luft
- Einhaltung der EHPA-Gütesiegelkriterien in der jeweils gültigen Versoion, bestätigt durch ein unabhängiges Prüfinstitut
- Das eingesetzte Kältemittel darf ein GWP von 2.000 (entsprechend 5. IPCC Sachstandbericht) nicht überschreiten
- Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (Wand-/Fußbodenheizung) grundsätzlich maximal 40°C
Fern- oder Nahwärme-Systeme aus erneuerbaren Quellen
- insbesondere Biomasse von zumindest 80 %
Die Einhaltung der Anforderungen und die fachgerechte Ausführung sind vom ausführenden Unternehmen mittels Abnahmeformular (F97 - Abnahmebestätigung Haustechnik) zu bestätigen.
Eine Liste der förderbaren Haustechniksysteme finden Sie in der GET-Datenbank.