Photovoltaikanlage
Die Errichtung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) ist Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung. Die Leistung der PV-Anlage hat mindestens 18 W peak/m²BGFh zu betragen, wobei die Gesamtanlagenleistung von 7 kWpeak nicht unterschritten werden darf.
Sofern funktionelle, bautechnische oder baurechtliche Gründe einer Errichtung einer PV-Anlage in entsprechender Größe entgegenstehen, reduzieren sich die Anforderungen in diesem Ausmaß.