Wohnungen ohne weiteren Grundverbrauch (Zubau/Aufbau) und Zusatzförderungen
Die Errichtung einer Wohnung durch durch Zu- oder Umbau eines Gebäudes (z.B. Dachbodenausbau, Schaffung einer Wohnung durch Aufstockung) wird besonders gefördert.
Kredit
Sofern nach den vorstehenden Bestimmungen einer verdichteten Bauweise nicht eine höhere Förderung gewährt werden kann, beträgt die Kreditförderung € 1.540,- pro m² förderbare Nutzfläche.
Kreditkonditionen
Der Förderungskredit hat eine Laufzeit von maximal 37,5 Jahren und ist wie folgt zurückzuzahlen:
Zeitraum | Zinssatz | Tilgung | Annuität p.a. (Zinssatz+Tilgung) |
---|---|---|---|
1. bis 5 Jahr | 0,2 % | 0,3 % | 0,5 % |
6. bis 10. Jahr | 0,3 % | 0,6 % | 0,9 % |
11. bis 20. Jahr | 0,5 % | 0,9 % | 1,4 % |
21. bis 25. Jahr | 0,8 % | 1,4 % | 2,2 % |
26. bis 30. Jahr | 2,2 % | 4,6 % | 6,8 % |
ab dem 31. Jahr | 3,0 % | 4,7 % | 7,7 % |
Wohnbauscheck (Alternative zum Kredit)
- 35 % des möglichen Förderungskredits
- Keine Rückzahlungen
- Keine Sicherstellung im Grundbuch
- Freie Verfügbarkeit über die Wohnung nach 10 Jahren
Zusatzförderungen
Folgende Zusatzförderungen sind in Kombination mit der Grundförderung (Kredit bzw. Wohnbauscheck) möglich: