Zuschuss für Kinder
Das Land gewährt in Verbindung mit geförderten Eigenheimen in nicht verdichteter Bauweise einen nicht rückzahlbaren Zuschuss:
- Je Kind im Haushalt des Förderungswerbers (Familienbeihilfe)
- Je Kind, das bis 10 Jahre nach Zusicherung (Eigenheimförderung) geboren wird
- Das Ansuchen muss spätestens ein Jahr nach Geburt des Kindes eingereicht werden.
- Höhe des Zuschusses: € 2.500,-
- Auszahlung: bei Endabrechnung des Bauvorhabens bzw. nach Prüfung der Förderungsvoraussetzungen