Zuschuss Sicheres Wohnen
Das Land gewährt in Verbindung mit geförderten Bauvorhaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss:
- Für barrierefrei ausgeführte Eigenheime, Reihenhäuser und Gebäude mit bis zu 6 Wohnungen (entsprechend den Vorgaben der Wohnbauförderungsrichtlinie)
- Höhe des Zuschusses: € 1.450,— pro Eigenheim, Reihenhaus oder Wohnung
- Auszahlung: bei Endabrechnung des Bauvorhabens