Sanierung
Eine Sanierungsförderung wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gewährt. Weiterführende Informationen finden Sie in der Wohnhaussanierungsrichtlinie. Hier können Sie die erforderlichen Einreichunterlagen finden.
Für Auskünfte stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung. Unsere Servicestellen finden Sie in der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. im Amt der Tiroler Landesregierung (Bezirk Innsbruck-Land). Für Sanierungsvorhaben in Innsbruck-Stadt wenden Sie sich bitte an den Stadtmagistrat Innsbruck.