Alten - oder Behindertenmaßnahme
Maßnahmen in bestehenden Wohnhäusern oder in bestehenden Heimen, die den besonderen Wohnbedürfnissen von behinderten oder alten Menschen dienen
Anforderungen
- Gebäudealter: unabhängig vom Gebäudealter
- Vorlage eines entsprechenden Bedarfs (Attest, Behindertenausweis o.ä.)
Förderung
- Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
Förderungsfähige Kosten
Kosten für nachträgliche realisierte behinderten- oder altengerechte Maßnahmen wie z.B. erforderliche Grundrissänderungen in der Wohnung, Einbau behindertengerechter Bäder, Haltegriffe, breiterer Türen, Rampen, etc.
Nicht förderungsfähige Kosten
Einrichtungsgegenstände wie Küchen, Betten, Kästen usw., Beleuchtung
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen
- Spezifische Förderungsunterlagen: Nachweis eines entsprechenden Bedarfs (z.B. Attest, Behindertenausweis, Pflegestufe 4 o.ä.)
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025