Annuitätenzuschuss - Finanzierung mit Bankkredit
Basisförderung: 25 % der Anfangsbelastung des Kredits (Mindestlaufzeit 10 Jahre).
Der Annuitätenzuschuss wird auf Basis des Sollzinssatzes zum Zeitpunkt der Antragstellung berechnet, halbjährlich ausbezahlt und auf die Dauer von maximal 12 Jahren gewährt.
Förderbare Kosten der Sanierung
Obergrenzen
- Eigentümer: höchstens € 1.100,— pro m² förderbarer Nutzfläche (max. 95 m² bei 1 und 2 Personen,
max. 105 m2 bei 3 Personen, max. 120 m2 bei 4 und mehr Personen pro Wohnung) - Mieter: höchstens € 34.000,—
- Förderbare Kosten für die Vergrößerung des Wohnobjektes: € 2.200,— pro m² vergrößerter und förderbarer Nutzfläche
Untergrenze
€ 1.000,— förderbare Kosten