Außenwand
Erstmaliges oder zusätzliches Anbringen von Wärmedämmung an bestehenden Außenwänden eines Wohnhauses oder Heimes mit konventionellen Dämmstoffen oder Dämmstoffen mit Umweltzeichen. Die Dämmstoffe können an der Innen- oder Außenseite der Außenwände angebracht werden.
Anforderungen
- Gebäudealter: behördliche Baubewilligung bei Einbringung des Förderungsansuchens älter als 10 Jahre
- U-Wert ≤ 0,20 W/m²K*
Zusätzliche Anforderungen bei Dämmstoffen mit Umweltzeichen: Einsatz von klimafreundlichen Dämmstoffen mit Umweltzeichen bzw. Dämmstoffe, die den dazu festgelegten Mindestanforderungen entsprechen. Folgende Prüfzeichen werden anerkannt:
- Österreichisches Umweltzeichen
- Natureplus
- IBO-Prüfzeichen
Der Einsatz von Dämmstoffen mit Umweltzeichen muss mindestens 8 cm Dämmstärke umfassen.
* In begründeten Fällen (historische oder denkmalgeschützte Gebäude) kann von der Einhaltung des obigen U-Wertes Abstand genommen werden.
Förderung
Konventionelle Dämmstoffe
- Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
Dämmstoffe mit Umweltzeichen
- Einmalzuschuss: 30 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 40 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
Förderungsfähige Kosten
Notwendige Abbruch- und Entsorgungskosten der bestehenden Fassade, Kosten für Fassadendämmung (bzw. Fassadendämmung mit Umweltzeichen), Maßnahmen zur Vermeidung von Wärmebrücken (Flankendämmung bei Balkonplatten, Attika, Keller usw.), Gerüst, Spenglerarbeiten im Zusammenhang mit der Wärmedämmung, Abschneiden von Balkonplatten
Nicht förderungsfähige Kosten
Ausbesserungsarbeiten oder Anstriche an Fassaden, Beschriftungen/Kunstmalereien/Verzierungen, Thermoputz ohne Wärmedämmung, Neuerrichtung von Balkonen und Geländern, Traufenpflaster,
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen
- Spezifische Förderungsunterlagen: U-Wert-Berechnung
- Zusätzlich bei Dämmstoffe mit Umweltzeichen: Genaue Produktbezeichnung auf Rechnung (alternativ: Lieferschein mit genauer Produktbezeichnung und Lieferadresse des BV), Produktzertifikat der o. a. Prüfstellen.
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025