Altengerechter Badumbau
Altengerechter Badumbau eines bestehenden Bades in einem Wohnhaus
Anforderungen
- Gebäudealter: unabhängig vom Gebäudealter
- Mindestalter von 60 Jahren für die mit Hauptwohnsitz bewohnende Person
- Dusche:
- Mindestgröße: 90 x 90 cm oder flächengleich
- schwellenlos (max. 3 cm)
- schwenk- und höhenverstellbarer Brausekopf
- WC:
- Sitzhöhe mind. 46 cm
- Haltegriffe montiert
Förderung
- Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
- Spezifische Kostenobergrenze:
Obergrenzen pro Wohnung: (Bad = Dusche plus Waschtisch)- altengerechtes WC: € 5.130,- brutto
- altengerechtes Bad: € 11.520,- brutto
- altengerechtes Bad + WC: € 16.650,- brutto
Förderungsfähige Kosten
Notwendige Abbruch-, Entsorgungs- und Herstellungskosten des Raumes, Kosten der Sanitärinstallation, der Elektroinstallation, des Oberbelages (Fliesen), der Badtür, Estrich etc., Sanitärgegenstände (Waschbecken ggf. mit Unterbau, Duschen, Duschwände, WC, Bidet, Armaturen usw.), Haltegriffe, Duschklappsitz
Nicht förderungsfähige Kosten
Badewanne, Badewannentür für den nachträglichen Einbau, Badewannenlift, separate Sanitärmöbel (z.B. Kasten, Spiegel, usw.), Accessoires (WC-Rollenhalter, usw.), Beleuchtungen, Boiler, E-Fußbodenheizung, E-Handtuchtrockner,
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen
- Spezifische Förderungsunterlagen: Formblatt F94 von befugter Firma bestätigt, Geburtsdatum des Bewohners
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025