Biomasseheizung
Tausch oder erstmaliger Einbau einer Biomasseheizung (Pellets-, Hackgutkessel sowie Holzvergaserkessel) als Hauptheizung in ein bestehendes Wohnhaus oder bestehendes Heim.
Anforderungen
- Gebäudealter: behördliche Baubewilligung bei Einbringung des Förderungsansuchens älter als 10 Jahre
- Wirkungsgrad und Emissionsgrenzwerte lt. Wohnhaussanierungsrichtlinie
- mindestens 1.000 Liter Pufferspeicher bei Holzvergaserkessel
- Für ortsfest gesetzte Grund- oder Speicheröfen in Form von Einzelöfen oder als Zentralheizung sind die Emissionsgrenzwerte nicht maßgeblich. Der Nachweis für den Wirkungsgrad von 85 % ist mittels Kachelofenberechnung gemäß EN 15544 zu erbringen.
Für die Überprüfung der technischen Anforderungen der Haustechniksysteme dient grundsätzlich die Produktdeklaration auf der Produktdatenbank GET: Liste der förderbaren Haustechniksysteme
ACHTUNG: Eine Kombination mit fossilen Energieträgern (Hybridanlage) ist nicht zulässig!
Förderung
- Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
- Spezifische Kostenobergrenze:
- Kosten der erforderlichen baulichen Arbeiten im Bereich des Brennstofflagers (Pellets, Hackgut) max. € 1.100,- pro m² Lagerfläche
Förderungsfähige Kosten
Notwendige Demontage- und Entsorgungskosten der Altanlage (inkl. Tankreinigung), Kosten für Kamin, Kessel, Austragungssystem (Schnecke, Gebläse usw.), Elektroanschluss, ggf. Heizverteilsystem (Heizungspumpen, Regelung, Heizkörpertausch, Niedertemperaturverteilung, Thermostatventile, Wärmemengenzähler usw.), erforderliche bauliche Arbeiten im Bereich des Brennstofflagers (Pellets, Hackgut)
Nicht förderungsfähige Kosten
Speicher und reine Warmwasserwärmepumpen (diese sind ggf. unter Punkt Effiziente Warmwasserbereitung förderbar), Verwaltungsabgaben
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen
- Spezifische Förderungsunterlagen: Formblatt F97 von befugter Firma bestätigt, bei ortsfest gesetzten Grund- oder Speicheröfen Nachweis des Wirkungsgrades mittels Kachelofenberechnung gemäß EN 15544, Auszahlungsschreiben anderer Förderungsstellen (z.B. Bund)
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025