Dachsanierung
Erhaltung des Daches (Dacheindeckung) eines Wohnhauses oder Wohnheimes
Anforderungen
- Gebäudealter: behördliche Baubewilligung bei Einbringung des Förderungsansuchens älter als 20 Jahre.
- Die Maßnahme muss mindestens 50 % der gesamten Dachfläche umfassen.
Förderung
- Einmalzuschuss: 15 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 25 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
Förderungsfähige Kosten
Notwendige Abbruch- und Entsorgungskosten der bestehenden Dacheindeckung samt Unterkonstruktion und Feuchtigkeitsabdichtung, Kosten für Dacheindeckung samt Unterkonstruktion und Feuchtigkeitsabdichtungen, Schalungen, Spenglerarbeiten, Dachflächenfenster, erforderliche Zimmermannsarbeiten (z.B. bei Fäulnis)
Nicht förderungsfähige Kosten
Erneuerung intakter statischer Konstruktionen (z.B. Dachstuhl), Unterbeton, Gefällebeton, tragende Decke, Dächer von Garagen / Stall / Tenne / Eingangsbereichen etc., Kaminköpfe; Bodenbelag bei Flachdächern (z.B. Waschbetonplatten), Erhaltungsmaßnahmen von Dacheindeckungen (z.B. Neubeschichten des Blechdaches)
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025