Einbruchschutz
Im Zusammenhang mit dem Tausch von Fenstern und Türen in Wohngebäuden gewährt das Land für mechanische Schutzmaßnahmen eine zusätzliche Förderung in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses (Regierungsbeschluss vom 19.02.2024).
Anforderungen
- Gebäudealter: behördliche Baubewilligung bei Einbringung des Förderungsansuchens älter als 10 Jahre
- einbruchhemmende Haus- oder Wohnungseingangstüren* mit einer Widerstandsklasse von mindestens RC 3 gemäß ÖNORM EN 1627:2011 oder WK 3 gemäß ÖNORM B 5338:2011
- einbruchhemmende Fenster und Terrassentüren* mit einer Widerstandsklasse von mindestens RC 2 gemäß ÖNORM EN 1627:2011 oder WK 2 gemäß ÖNORM B 5338:2011
- bei Elementen mit Verglasungen muss ein Verbundsicherheitsglas zumindest mit der jeweiligen Widerstandsklasse verwendet werden
- Wärmeschutzanforderung: UW ≤ 1,00 W/m²K bzw. UD ≤ 1,00 W/m²K (bezogen auf das Prüfmaß)
* unabhängig vom Geschoß (Keller, EG, OG)
Förderung
- Pauschaler Förderungsbetrag (unabhängig der nachgewiesenen Kosten):
€ 50,- pro Element (Haus-, Wohnungs-, Terrassentür, Fenster); - max. € 500,- pro Wohnung
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
Förderungsfähige Kosten
Es ist kein Kostennachweis vorzulegen
Nicht förderungsfähige Kosten
Alarmanlagen, Elemente im Neubau
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen
- Spezifische Förderungsunterlagen: Rechnung oder Lieferschein aus dem die o.a. Anforderungen ersichtlich sind
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025