Ergänzung einer fehlenden Sanitärausstattung
Neueinbau einer fehlenden Sanitärausstattung (Bad, WC, Dusche) in ein Wohnhaus oder Heim
Anforderungen
- Gebäudealter: behördliche Baubewilligung bei Einbringung des Förderungsansuchens älter als 20 Jahre
- fehlende Sanitärausstattung (Substandardwohnungen = Bad, WC außerhalb der Wohnung) oder bei Wohnungsteilungen, für jenen Wohnungsteil, bei dem die Sanitärausstattung fehlt.
Förderung
- Einmalzuschuss: 15 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 25 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
- Spezifische Kostenobergrenze:
Obergrenzen pro Wohnung: (Bad = Dusche oder Wanne plus Waschtisch)- fehlendes WC, Bad bestand: € 5.130,- brutto
- fehlendes Bad, WC bestand: € 11.520,- brutto
- fehlendes Bad + WC: € 16.650,- brutto
Förderungsfähige Kosten
Notwendige Abbruch-, Entsorgungs- und Herstellungskosten des Raumes, Kosten der Sanitärinstallation, der Elektroinstallation, des Oberbelages (Fliesen), der Tür, Estrich etc., Sanitärgegenstände (Waschbecken ggf. mit Unterbau, Duschen, Duschwände, Badewanne, WC, Bidet, Armaturen usw.), ggf. Haltegriffe, ggf. Duschklappsitz
Nicht förderungsfähige Kosten
Sanierung von bestehenden Sanitärräumen, separate Sanitärmöbel (z.B. Kasten, Spiegel, usw.), Accessoires (WC-Rollenhalter, usw.), Beleuchtungen, Boiler, E-Fußbodenheizung, E-Handtuchtrockner
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen
- Spezifische Förderungsunterlagen: Bestandsplan
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025