Erstellung eines Sanierungskonzeptes
Die Kosten der Erstellung eines Sanierungskonzeptes mit Empfehlungen zur Verbesserung der thermischen Qualität der Gebäudehülle und der Haustechnikbzw. eines Renovierungsausweises gemäß Punkt 5.4 der OIB Richtlinie 6 – Leitfaden (inkl. erforderlicher Erhebungen, Pläne, Bestandsaufnahmen), welches(r) die Erreichung zumindest der energetischen Anforderungen der Ökostufe 2030 vorsieht, sind förderbar, und zwar sowohl bei Einzelbauteilsanierungen, als auch bei umfassenden, thermisch-energetischen Sanierungen.
TIPP: Ein Sanierungskonzept mit Energieausweis stellt eine taugliche Grundlage für eine erfolgreiche Sanierung dar. Es berücksichtigt die Gebäudehülle, die Haustechnik und die Nutzung erneuerbarer Energieträger. Weiters werden Empfehlungen zur Sanierung gegeben.
Förderung
- Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites