Fenstertausch / Fenstersanierung
Tausch oder Neueinbau von Fenstern oder Tausch der Gläser von Fenstern eines Wohnhauses oder Heimes.
Anforderungen
- Gebäudealter: behördliche Baubewilligung bei Einbringung des Förderungsansuchens älter als 10 Jahre
- Fenstertausch: Uw ≤ 1,00 W/m²K*
- Fenstersanierung: Ug ≤ 1,10 W/m²K*
Windfang & Balkonverbau: keine Anforderung an den U-Wert, da außerhalb der thermischen Hülle
* In begründeten Fällen (historische oder denkmalgeschützte Gebäude) kann von der Einhaltung obiger U-Werte Abstand genommen werden.
Förderung
- Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
- Spezifische Kostenobergrenze:
- Obergrenze pro Fenster: € 1.620,- brutto
- Obergrenze pro Kasten-, Dachflächenfenster (auch Lichtkuppel): € 2.760,- brutto
Obergrenze pro Fenstersanierung: € 1.020,- brutto
Fenster mit mehr als 3 m² werden pro angefangene Fläche von 3 m² als ein Element gezählt.
z.B.: ein Fenster mit 9,5 m² Fensterfläche wird mit der 4-fachen Obergrenze angesetzt- Obergrenze pro Windfang & Balkonverbau: € 5.760,- brutto
Förderungsfähige Kosten
- Fenstertausch: Notwendige Abbruch- und Entsorgungskosten der bestehenden Fenster bzw. einer neuen Fensteröffnung, Kosten für neues Fensterelement (z.B. Fenster, Balkon-, Terrassentüren, Stiegenhaus-, Dachflächen-, Kastenfenster, Lichtkuppel usw.), Montage, kleinflächige Mauerer-, Verputz- und Malerarbeiten (im Fensterbereich, außen und innen), Gerüst, Fensterbleche, Fensterbänke (innen und außen),
- Fenstersanierung: neue Gläser, Erneuerung der Beschläge, Einbau von Dichtungen, Anstrich, Aufbringen von Aluprofilen
- Windfang & Balkonverbau (außerhalb der thermischen Hülle): Verbau / Verglasung einer Loggia, Windfang, Balkonverbau als Pufferraum
Nicht förderungsfähige Kosten
- Fenstertausch: Insektenschutzsysteme, Innenjalousien, Malerarbeiten im Sinne eines Ausmalens des gesamten Innenraumes / der Außenwandflächen, Keller-, Dachboden-, Garagenfenster; Neubau von Wintergärten
- Fenstersanierung: Erneuerung der Beschläge, Einbau von Dichtungen, Anstrich, Aufbringen von Aluprofilen ohne gleichzeitigen Glastausch auf Ug ≤ 1,10 W/m²K
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen
- Spezifische Förderungsunterlagen: Angabe des Uw-Wertes, der Anzahl und der Abmessung der Fenster auf der Rechnung oder Lieferschein
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025