Fenstertausch, Vollwärmeschutz, Dach- und Deckendämmung, Haustür
Bauteilsanierung
Folgende U-Werte sind einzuhalten:
Gebäudeteil | U-Wert (W/m²K) |
---|---|
Dach bzw. Decke gegen Außenluft und Dachräume | U ≤ 0,15 |
Wände gegen Außenluft und Dachräume | U ≤ 0,20 |
Fußboden und Wände gegen Keller oder Erdreich | U ≤ 0,28 |
Fenster - Tausch von Rahmen und Glas | Uw ≤ 1,00 |
Fensterglas (bei Tausch nur des Glases) | Ug ≤ 1,10 |
Haustür | Ud ≤ 1,10 |
Auf Verlangen des Landes ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Die oben angeführten U-Werte werden im Regelfall (Wärmeleitgruppe 035) dann erreicht, wenn für die Außenwände eine Dämmung von 16 cm, für die oberste Geschoßdecke eine Dämmung von 22 cm und für die unterste Geschoßdecke eine Dämmung von 10 cm vorgesehen wird.
In begründeten Fällen (historische oder denkmalgeschützte Gebäude) kann von der Einhaltung obiger U-Werte Abstand genommen werden. Ein begründeter Fall liegt insbesondere dann vor, wenn die Einhaltung dieser Mindestanforderungen an den Wärmeschutz technisch oder funktionell nicht realisierbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Förderung
- Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites