Fernwärmeanschluss mit Biomasse / Abwärme
Erstmaliger Anschluss an ein Fern- oder Nahwärme-System aus erneuerbaren Quellen als Hauptheizung in einem bestehenden Wohnhaus oder einem bestehenden Heim.
Anforderungen
- Gebäudealter: unabhängig vom Gebäudealter
- Fern- oder Nahwärme-Systeme aus erneuerbaren Quellen, insbesondere Biomasse von zumindest 80 %
- Fern- oder Nahwärme-Systeme, wenn diese überwiegend auf Energie aus erneuerbaren Quellen, auf Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, auf sonstiger Abwärme oder auf einer Kombination davon beruhen (z.B. Fernwärmetransportschiene Innsbruck – Wattens)
ACHTUNG: Eine Kombination mit fossilen Energieträgern (Hybridanlage) ist nicht zulässig!
Förderung
- Einmalzuschuss: 30 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 40 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
Förderungsfähige Kosten
Notwendige Demontage- und Entsorgungskosten der Altanlage (inkl. Tankreinigung), Kosten für Anschlussgebühr, Grabungsarbeiten und Zuleitung am Grundstück, Wärmeübergabestation sofern diese im Eigentum des Förderungswerbers stehen, Elektroanschluss, ggf. Heizverteilsystem (Heizungspumpen, Regelung, Heizkörpertausch, Niedertemperaturverteilung, Thermostatventile, Wärmemengenzähler usw.)
Nicht förderungsfähige Kosten
Speicher und reine Warmwasserwärmepumpen (diese sind ggf. unter Punkt Effiziente Warmwasserbereitung förderbar), Verwaltungsabgaben
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen
- Spezifische Förderungsunterlagen: Fernwärmeliefervertrag, Auszahlungsschreiben anderer Förderungsstellen (z.B. Bund)
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025