Feuchtigkeitsschutz
Maßnahmen zur Trockenlegung von feuchten Mauerwerken (kapillares Aufsteigens von Feuchtigkeit im Sockel und Kellerbereich) entsprechend ÖNORM B3355 einer Wohnung oder eines Heimes
Anforderungen
- Gebäudealter: behördliche Baubewilligung bei Einbringung des Förderungsansuchens älter als 10 Jahre
- Verfahren nach ÖNORM B3355
Förderung
- Einmalzuschuss: 15 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 25 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
Förderungsfähige Kosten
- mechanische Verfahren:
Notwendige Abbruch- und Entsorgungskosten im unmittelbaren Bereich um das zu sanierende Gebäude, Kosten für Grabungsarbeiten, Isolierungen, Abdichtungsarbeiten, Drainagen, Filterpackung, Noppenmatten - chemische Verfahren:
Kosten für Kunstharzverpressungen, Injektionen etc. - elektrophysikalische Verfahren:
Kosten für Elektroosmose - Kosten für Aufbringen eines Sanierputzes
Nicht förderungsfähige Kosten
Verfahren die nicht der ÖNORM B3355 entsprechen, Trockenlegung des feuchten Mauerwerks an Nebenbauwerken wie z.B. Garagen, Pergolen, Stützmauern usw., Feuchtigkeitsisolierungen auf Loggien, Balkonen, Terrassen usw., Traufenpflaster und Beläge (Naturstein, Fliesen, Asphalt usw.) am Wohngebäude und Vorplätzen, Gartengestaltung (Humus, Bepflanzung, Rasensamen usw.)
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen
- Spezifische Förderungsunterlagen: Angabe Verfahren nach ÖNORM B 3355 auf der Rechnung
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025