Förderungsabwicklung - So kommen Sie zur Förderung
Ansuchen - Einreichung
- spätestens 18 Monate nach Rechnungsdatum betreffend die Sanierungsmaßnahmen
Analog:
- Wohnhaussanierungsansuchen (Ansuchen A5) vollständig ausfüllen und von Bauortgemeinde bestätigen lassen
- Nicht natürliche Personen z.B. Eigentümergemeinschaften müssen über eine Kennziffer im Unternehmensregister (KUR) verfügen
Nähere Informationen: https://www.bmf.gv.at/ministerium/aufgaben-und-organisation/Stammzahlenregisterbehoerde/Ergaenzungsregister.html
Online:
- Die Förderung für Photovoltaikanlagen, Solaranlagen und Sonnenschutz (im Rahmen der Wohnhaussanierung) kann auch online beantragt werden.
Rechnungs- bzw. Angebotszusammenstellung anhand der getätigten Maßnahmen
- Einmaliger Zuschuss: Kopien der Rechnungen mit Einzahlungsbelegen
- Annuitätenzuschuss: Kopien der Rechnungen mit Einzahlungsbelegen oder Kostenvoranschlägen
- bei Ökobonus-Zuschuss: je ein Energieausweis vor und nach Sanierung
- bei Bonus „klimafreundliches Heizen“: Formblatt F97 mit Entsorgungsbestätigung
Förderungszusicherung
Ausstellung nach positiver Prüfung des Ansuchens
Auszahlung der Förderung
- Einmalzuschuss: unmittelbar nach Ausstellung der Zusicherung
- Annuitätenzuschuss: ab Tilgungsbeginn des Bankkredits, frühestens ab Zusicherung
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025