Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Werden spezielle Dacheindeckungen, wie z.B. integrierte PV-Module ebenfalls mitgefördert?
Nein, es wird eine normale Ausstattung gefördert (z.B. Dachziegel, Blech, Bitumen). Spezielle Ausführungen, wie Dacheindeckung mit integrierten PV-Modulen werden nur mit einem Anteil berücksichtigt. So werden bei Dacheindeckung mit integrierten PV-Modulen die Kosten einer vergleichbaren Dacheindeckung ohne PV herangezogen.
Wird bei einer Dacheindeckung mit Dachbegrünung eine gleichzeitige Dachsanierung oder Dachdämmung auch gefördert?
Ja, im Rahmen der Punkte Dachsanierung und Dachsanierung mit Dämmung in Kombination mit „Dacheindeckung mit Dachbegrünung (extensiv oder intensiv)“
Werden spezielle Fassadenbekleidungen, wie z.B. Natursteinfassaden ebenfalls mitgefördert?
Nein, es wird eine normale Ausstattung gefördert (z.B. Putzfassade, Holzfassade). Spezielle Ausführungen, wie Natursteinfassaden oder Aluminium Verbundplatten werden nur mit einem Anteil berücksichtigt.
Ich wohne an einer lauten Straße und benötige Schallschutzfenster, werden diese speziell gefördert?
Ja, siehe Punkt Schallschutzfenster an Landesstraßen.
Der Bund schreibt für eine Förderung den Tausch von mindestens 75% aller Fenster vor. Gibt es zur Landesförderung ähnliche Voraussetzungen?
Nein, jedoch ist die allgemeine förderbare Kostenuntergrenze von € 1.000,- zu beachten.
Sind Sonnenschutzsysteme mit Solarantrieb förderbar?
Ja, der elektrische Betrieb kann sowohl mittels Solar oder mittels Anschluss ans Stromnetz erfolgen.
Sind inkludierte elektrisch betriebene Sonnenschutzeinrichtungen in Verbundfenstern förderbar?
Ja, wenn sich der Sonnenschutz außerhalb der Isolierverglasung im Zwischenraum befindet und die übrigen Kriterien (elektrisch betrieben, beweglich, ggf. Abminderungsfaktor) einhält.
Ist eine einzelne Sonnenschutzeinrichtung unter 3 m² als alleinige Maßnahme förderbar?
Nein, da nur Vorhaben gefördert werden können, deren förderbare Kosten den Betrag von € 1.000,- überschreiten. Bei einer einzelnen Sonnenschutzeinrichtung unter 3 m² als alleinige Maßnahme können maximal € 750,- als Kosten anerkannt werden. Somit sind, selbst bei nachgewiesenen bezahlten Kosten über € 1.000,- nur max. € 750,- als förderbare Kosten anrechenbar.
Ich habe ein Sanierungskonzept erstellen lassen, kann aber jetzt aufgrund der finanziellen Situation nicht alle Maßnahmen umsetzen. Ist eine Förderung des Sanierungskonzeptes trotzdem möglich?
Ja, da das Sanierungskonzept ihren Fahrplan für diese und kommende Sanierungsschritte darstellt.
Ist eine die Erstellung eines Sanierungskonzeptes bei Gebäuden unter 1.000 m² als alleinige Maßnahme förderbar?
Nein, da nur Vorhaben gefördert werden können, deren förderbare Kosten den Betrag von € 1.000,- überschreiten.
Kann eine PV-Anlage gefördert werden, deren Strom aufgrund technischer Netzüberlastung derzeit nicht in ein öffentliches Netz eingespeist werden kann?
Ja. Für die Förderbarkeit ist eine Netzeinspeisung nicht zwingend vorgeschrieben. Eine Zählpunktnummer ist jedoch erforderlich.
Werden Balkonkraftwerke gefördert?
Balkonkraftwerke sind direkt an das Hausstromnetz angeschlossene PV-Anlagen (üblicherweise über eine Steckdose) mit einer maximalen Leistung von 800 Watt. Diese sind nicht förderbar, da diese Anlagen keine Zählpunktnummer benötigen.
Wie ist die Obergrenze von 20kWpeak Gesamtleistung pro Anlage zu verstehen?
Entsprechend der Definition einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) wird sie mit dem Zählpunkt abgegrenzt. D.h. pro Zählpunkt können maximal 20 kWpeak Gesamtleistung gefördert werden. D.h. wird eine bestehende PV-Anlage mit 10 kWpeak um 15 kWpeak erweitert, so können davon maximal 10 kWpeak gefördert werden (bis max. 20 kWpeak Gesamtleistung pro Zählpunkt).
Sind PV-Anlagen unter 2 kWpeak als alleinige Maßnahme förderbar?
Nein, da nur Vorhaben gefördert werden können, deren förderbare Kosten den Betrag von € 1.000,- überschreiten. Bei PV-Anlagen unter 2 kWpeak als alleinige Maßnahme können maximal € 999,- als Kosten anerkannt werden. Somit sind selbst bei nachgewiesenen bezahlten Kosten über € 1.000,- nur max. € 1.000,- als förderbare Kosten anrechenbar.
Werden PV-Anlagen gefördert, wenn in dem Gebäude neben einer Wohnungsnutzung auch andere Nutzungen (z.B. Privatzimmervermietung, Büro oder Werkstatt) bestehen?
Ja, bis 20 kWpeak pro Anlage, wenn in dem Gebäude zumindest eine förderbare Wohnung besteht.
Wo ist die Landesförderung für PV-Speicher zu beantragen?
Was versteht man genau unter Umgestaltung von bestehenden Räumlichkeiten zu Wohnungen?
Beispiele sind, die Änderung eines leeren Dachraums und Nutzung als Wohnraum, der Schaffung von Wohnräumen in bestehenden Kellerräumlichkeiten, Garagen oder Loggias.
Das bestehende Einfamilienhaus mit 200 m² Wohnnutzfläche wird in eine 40 m² Wohnung und eine 160 m² Wohnung geteilt. Ist das förderbar?
Ja, da die kleine Wohnung die Mindestfläche von 30 m² überschreitet, die zweite Wohnung weist eine Nutzfläche von 160 m² auf.
Ich erweitere meine Wohnung von 100 m² auf 140 m². Wir leben zu dritt in dieser Wohnung. Wie wird die Förderung berechnet?
Bei 3 Personen beträgt die förderbare Nutzfläche höchstens 105 m². Somit kann die Förderung für die Erweiterung nur für 5 m²förderbarer NF gewährt werden (von 100 m² auf 105 m²). Der Förderung werden Kosten in der Höhe von € 2.200,- pro m²förderbarer NF also in Summe € 11.000,- zu Grunde gelegt. Bei einem Einmalzuschuss ergibt sich damit eine Förderung von € 2.750,- (25% von € 11.000,-). Für Sanierungsmaßnahmen im Bestand, die gleichzeitig durchgeführt werden, kann ebenfalls eine Förderung beantragt werden.
Wird eine Ökobonusförderung für eine mehrjährige Sanierung gewährt?
Eine Ökobonusförderung wird nur gewährt, wenn die Anforderungen der Ökobonusförderung in einem Förderungsansuchen erfüllt werden.
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025